Bereits in Kontakt mit Kundin oder Kunde
Selbstdeklarationsformular für Coaching einreichen
Sind Sie bereits in Kontakt mit einer IV-Kundin, einem IV-Kunden und möchten ein Coaching für berufliche Massnahmen anbieten? So gehen Sie vor:
- Melden Sie sich bei der zuständigen Eingliederungsfachperson der IV-Kundin, des IV-Kunden.
- Klären Sie den Bedarf und den Auftrag für ein Coaching.
- Reichen Sie für jeden Auftrag ein Selbstdeklarationsformular ein, zusammen mit Ihrer Preis- und Dienstleistungsofferte. Schicken Sie die Unterlagen direkt der Eingliederungsfachperson. Sie erhalten anschliessend eine Kopie der Kostengutsprache.
- Schicken Sie spätestens eine Woche nach Abschluss der Massnahme einen Abschlussbericht an integrationsprodukte_iv@svazurich.ch.
Für ein Ausbildungs- oder ein Wohnangebot muss ein Einzelvertrag abgeschlossen werden. Nehmen Sie mit der zuständigen Eingliederungsfachperson Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Schweigepflicht
Alle Personen, die mit der Durchführung von Sozialversicherungen betraut sind, unterliegen der Schweigepflicht.
Hinweise zum Datenschutz
Die allgemeinen Vertragsbedingungen erklären, wie die Vorlagen zu Datenschutz und Informationssicherheit umgesetzt werden müssen. Sie gelten für Leistungserbringer von IV-Massnahmen.
Die Vorgaben sind verbindlich und werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen erlassen. Ziel ist es, die Daten der Versicherten in der ganzen Schweiz einheitlich zu schützen und die Pflichten der Leistungserbringer klar festzulegen.
Im Rahmen der Umsetzung müssen Leistungserbringer
- ein schriftliches Datenschutz- und Datensicherheitskonzept vorweisen
- technische und organisatorische Massnahmen angemessen dokumentieren
- Datenschutz- und Datensicherheitsvorfälle unverzüglich der IV-Stelle melden
- regelmässige Selbstaudits durchführen und der IV-Stelle zustellen
Im Anhang 2 der allgemeinen Vertragsbedingungen finden Sie das Merkblatt «Anforderungen an das Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der Leistungserbringer». Dieses gibt Auskunft über den Inhalten eines Datenschutzkonzepts. Das Datenschutz- und Datensicherheitskonzept soll den eigenen Gegebenheiten (Unternehmensgrösse, Risiken, etc.) angepasst werden.