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Einkommensgrenzen 2026

Prämienverbilligung 2026: Einkommensgrenzen 2026

Prämienverbilligung 2026

Anspruch auf Prämien­­verbilligung 2026? Informieren Sie sich über die Einkommens­­grenzen für das Jahr 2026.

Einkommensgrenzen 2026

Besteht Anspruch auf Prämienverbilligung? Informieren Sie sich. Die Einkommens­grenzen hängen vom Wohnort ab. Der Kanton Zürich hat drei Prämienregionen. Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämien­verbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Ein Antrag auf Prämien­verbilligung 2026 kann bis spätestens 31. März 2027 gestellt werden. Dafür gibt es ein Online-Formular.

Wichtig zu wissen: Der definitive Leistungs­anspruch für die Prämien­verbilligung 2026 kann erst dann bestimmt werden, wenn die definitiven Steuer­faktoren 2026 bekannt sind. Das ist frühestens ab Herbst 2027 der Fall. Die definitiven Steuer­faktoren erhalten wir direkt vom Steueramt. Sie müssen uns keine definitiven Steuer­faktoren mitteilen. Zu viel bezogene Leistungen müssen zurück­bezahlt werden. 

Haben sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse verändert? Bitte melden Sie uns die Änderungen.

Hinweis: Die Berechnungs­grundlagen können vom Regierungsrat bis zum Herbst 2026 noch angepasst werden.

Einzelpersonen Einkommensgrenzen 2026

Übersicht Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung 2026 für Einzelpersonen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 150'000 (Vermögensgrenze für Alleinerziehende CHF 300'000).

Verheiratete Personen Einkommensgrenzen 2026

Übersicht Einkommengrenzen für die Prämienverbilligung 2026 für verheiratete Personen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 300'000.

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