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Hilfsmittel IV
Hilfsmittel IV
Die IV übernimmt Hilfsmittel, damit die Versicherten weiter erwerbstätig oder im bisherigen Aufgabenbereich (z. B. im Haushalt) tätig bleiben können.
Sinn und Zweck
Wer hat Anspruch?
Leistung
Anmeldung
- Dies ist ein externer link Erstmalige Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel der IV
- Dies ist ein externer link Erstmalige Anmeldung für Minderjährige: Medizinische Massnahmen, berufliche Massnahmen und Hilfsmittel
- Dies ist ein download link Zusatzgesuch für Hilfsmittel
- Dies ist ein interner link Nach Kostengutsprache: Rechnung für Rückerstattung online einreichen