Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Ehepaare mit Kindern

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Ehepaare mit Kindern: Ehepaare mit Kindern

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Ehepaare mit Kindern

Dieses Formular ist für Ehepaare mit Kindern unter 25 Jahren und in Ausbildung. Für andere Familiensituationen stehen andere Formulare zur Verfügung.

Fehler
Erfolgreich
Schritt 1

Fehler
Erfolgreich
Schritt 2

  • 1. AHV-Nummer
  • 2. Wohnen
  • 3. Gesundheit
  • 4. Krankenkasse
  • 5. Familie
  • 6. AHV-Beiträge
  • 7. Bestätigung
AHV-Nummer der Antragstellerin, des Antragstellers
Bitte geben Sie Ihre AHV-Nummer ein

Sie haben Schritt 1 und 2 bereits ausgeführt und die Angaben und Beilagen zu Personalien und Vermögen übermittelt. Nun beginnen Sie mit Schritt 3. Bitte geben Sie nochmals Ihre AHV-Nummer an, damit Ihre Angaben und Beilagen korrekt zugeordnet werden.

756.xxxx.xxxx.xx
Bitte geben Sie die AHV-Nummer ein.
Wohnen
Wohnen Sie in einer Mietwohnung?

Wählen Sie «Ja», wenn Sie die Hauptmieterin, der Hauptmieter sind. Als Untermieterin, Untermieter wählen Sie bitte «Nein».

Sind Sie Untermieterin, Untermieter?

Zutreffendes bitte auswählen.

Wohnen Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Wohnung?

Zutreffendes bitte auswählen.

Wohnen Sie kostenlos bei einer Person?

Zutreffendes bitte auswählen.

Gesundheit
Benötigen Sie einen Rollstuhl?

Zutreffendes bitte auswählen.

Ihre Antwort
Benötigt Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner einen Rollstuhl?

Zutreffendes bitte auswählen.

Ihre Antwort
Haben Sie oder Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner Mehrkosten für eine Diät?

Gemeint ist eine krankheits­bedingte lebens­notwendige Diät zum Beispiel aufgrund von Zöliakie oder Peritoneal­dialyse (beispiels­weise keine Kosten­vergütung für eine Diät aufgrund von Diabetes mellitus Typ 2)

Hat eines Ihrer Kinder Mehrkosten für eine Diät?

Gemeint ist eine krankheits­bedingte lebens­notwendige Diät zum Beispiel aufgrund von Zöliakie oder Peritoneal­dialyse (beispiels­weise keine Kosten­vergütung für eine Diät aufgrund von Diabetes mellitus Typ 2)

Krankenkasse
Sind Sie bei einer Schweizer Krankenkasse versichert?

Gemeint ist die obligatorische Krankenversicherung (KVG).

Ist Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner bei einer Schweizer Krankenkasse versichert?

Gemeint ist die obligatorische Krankenversicherung (KVG).

Sind Ihre Kinder bei einer Schweizer Krankenkasse versichert?

Gemeint ist die obligatorische Krankenversicherung (KVG).

Haben Sie Zusatzversicherungen bei einer Schweizer Krankenkasse?

Zutreffendes bitte auswählen.

Hat Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner Zusatzversicherungen bei einer Schweizer Krankenkasse?

Zutreffendes bitte auswählen.

Haben Ihre Kinder Zusatzversicherungen bei einer Schweizer Krankenkasse?

Zutreffendes bitte auswählen.

Familie
Bezahlen Sie Unterhaltsleistungen (Alimente)?

Zutreffendes bitte auswählen.

Bezahlt Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner Unterhaltsleistungen (Alimente)?

Zutreffendes bitte auswählen.

Haben Sie Auslagen für die Kinderbetreuung?

Zutreffendes bitte auswählen.

AHV-Beiträge
Bezahlen Sie als Nichterwerbstätige/r AHV-Beiträge?

Zutreffendes bitte auswählen.

Bezahlt Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner als Nichterwerbstätige/r AHV-Beiträge?

Zutreffendes bitte auswählen.

Bestätigung
Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise für sich oder eine andere Person zu Unrecht Zusatz­leistungen erwirkt, kann – sofern nicht ein mit höherer Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen vorliegt – mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätze bestraft werden. Wer in Verletzung der Auskunfts­pflicht wissentlich unwahre Auskunft erteilt oder die Auskunft verweigert, kann mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden (Art. 31 des Gesetzes über Ergänzungs­leistungen).
Unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zudem zurückerstattet werden. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für Beihilfen, Kantonale Zuschüsse und Gemeinde­zuschüsse.

Ihre Antwort
Bitte bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Pflicht zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass

Wenn der Nachlass 40'000 Franken übersteigt, müssen die Erbinnen und Erben die nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Leistungen zurückerstatten. Die Rückerstattungspflicht beschränkt sich auf den Nachlass. Erbinnen und Erben müssen keine Leistungen aus ihrem Vermögen zurückerstatten.

Ihre Antwort
Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Information zur Kenntnis nehmen.
Möchten Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Dokument speichern?

Sie haben ganz am Schluss die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular als PDF-Dokument herunterzuladen und lokal zu speichern. Aus Sicherheits­gründen stellen wir Ihnen das ausgefüllte Formular nicht mit E-Mail zu. Schliessen Sie das Browser-Fenster erst, wenn Sie die Empfangs­bestätigung sehen.

Ihre Antwort
Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Information zur Kenntnis nehmen.

Zwischenstand speichern

Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse?

Wir senden Ihnen eine E-Mail an die gewünschte Adresse. Die E-Mail enthält einen Link. Wenn Sie darauf klicken, kommen Sie zurück zum Formular und können es weiterausfüllen. Aus Datenschutzgründen müssen Sie sich mit Ihrer eigenen AHV-Nummer identifizieren.

Bitte geben Sie hier Ihren Namen, Ihre AHV-Nummer und Ihre E-Mail-Adresse an.

Bitte wählen Sie die Anrede.
Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte geben Sie Ihre AHV-Nummer ein.

Anmeldung für Ergänzungsleistungen

Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben.

Kontakt

Footer