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Alleinerziehende

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Alleinerziehende: Alleinerziehende

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Alleinerziehende

Dieses Formular ist für Alleinerziehende mit Kindern unter 25 Jahren und in Ausbildung. Für andere Familien­situationen stehen andere Formulare zur Verfügung.

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Schritt 1

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Schritt 2

  • 1. AHV-Nummer
  • 2. Wertschriften, Sachwerte
  • 3. Versicherungen
  • 4. Liegenschaften
  • 5. Erbschaften
  • 6. Schulden
  • 7. Übertrag, Verzicht
  • 8. Bestätigung
AHV-Nummer der Antragstellerin, des Antragstellers
Bitte geben Sie Ihre AHV-Nummer ein

Sie haben Schritt 1 bereits ausgeführt und die Angaben und Beilagen zu den Personalien Ihrer Familie übermittelt. Nun beginnen Sie mit Schritt 2. Bitte geben Sie nochmals Ihre AHV-Nummer an, damit Ihre Angaben und Beilagen korrekt zugeordnet werden.

756.xxxx.xxxx.xx
Bitte geben Sie die AHV-Nummer ein.
Wertschriften, Sachwerte
Wie hoch ist das Vermögen oder Sparguthaben in der Schweiz von Ihnen und Ihren Kindern?

Gemeint sind zum Beispiel Bankkonten, Postkonten, Wertschriften, Heimdepot, Mietdepot, Genossenschafts­anteile, Depositenkonto.

Bitte geben Sie den Totalbetrag an. Laden Sie von allen diesen Sparguthaben und Wert­schriften in der Schweiz die Zins- und Saldo­ausweise der Bank per 31. Dezember des vergangenen Jahres hoch. Bitte geben Sie auch Konten mit negativem Saldo an.

Bitte geben Sie den Betrag ein.
Bitte laden Sie den Zins- und Saldoausweis hoch.
Ihre Datei ist zu gross. (Maximal 5MB)
Die hochgeladene Datei entspricht nicht dem Ursprungsformat (z. B. jpg geändert zu pdf). Es sind nur Dokumente im Originalformat zulässig.
Weitere Zins- und Saldoausweise
Besitzen Sie oder Ihre Kinder Vermögen oder Sparguthaben im Ausland?

Gemeint sind zum Beispiel Bankkonten, Postkonten, Wertschriften, Depositen­konto.

Besitzen Sie ein Konto der 3. Säule (privates Vorsorgekonto)?

Zutreffendes bitte auswählen.

Besitzen Sie ein Auto oder ein anderes Motorfahrzeug?

Zutreffendes bitte auswählen.

Besitzen Ihre Kinder ein Auto oder ein anderes Motorfahrzeug?

Zutreffendes bitte auswählen.

Besitzen Sie Viehhabe (Nutztiere), Bargeld oder sonstige Waren?

Gemeint ist: Bargeld von mehr als 5'000 Franken, Münz­sammlungen, Schmuck und weitere Wert­gegenstände.

Versicherungen
Besitzen Sie eine Lebensversicherung?

Zutreffendes bitte auswählen.

Besitzen Sie eine Leibrentenversicherung?

Zutreffendes bitte auswählen.

Liegenschaften
Besitzen Sie in der Schweiz Liegenschaften oder Grundstücke (auch unbebaute)?

Oder sind Sie an solchen Liegen­schaften oder Grundstücken beteiligt (Familien­eigentum/Erben­gemeinschaft)?

Besassen Sie früher in der Schweiz Liegenschaften, Wohnungen oder Grundstücke?

Gemeint sind auch unbebaute Grundstücke.

Besitzen Sie im Ausland Liegenschaften oder Grundstücke (auch unbebaute)?

Oder sind Sie an solchen Liegen­schaften oder Grundstücken beteiligt (Familien­eigentum/Erben­gemeinschaft)?

Besassen Sie früher im Ausland Liegenschaften, Wohnungen oder Grundstücke?

Gemeint sind auch unbebaute Grundstücke.

Besitzen Sie sonstiges Vermögen in der Schweiz oder im Ausland?

Gemeint ist zum Beispiel oder .

Erbschaften
Haben Sie eine Erbschaft erhalten?

Zutreffendes bitte auswählen.

Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt?

Zutreffendes bitte auswählen.

Schulden
Haben Sie Schulden?

Zutreffendes bitte auswählen.

Übertrag, Verzicht
Haben Sie jemals Vermögen an Verwandte oder Dritte übertragen?

Oder auf Einkünfte verzichtet?

Bestätigung
Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise für sich oder eine andere Person zu Unrecht Zusatz­leistungen erwirkt, kann – sofern nicht ein mit höherer Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen vorliegt – mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätze bestraft werden. Wer in Verletzung der Auskunfts­pflicht wissentlich unwahre Auskunft erteilt oder die Auskunft verweigert, kann mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden (Art. 31 des Gesetzes über Ergänzungs­leistungen).
Unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zudem zurückerstattet werden. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für Beihilfen, Kantonale Zuschüsse und Gemeinde­zuschüsse.

Ihre Antwort
Bitte bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Pflicht zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass

Wenn der Nachlass 40'000 Franken übersteigt, müssen die Erbinnen und Erben die nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Leistungen zurückerstatten. Die Rückerstattungspflicht beschränkt sich auf den Nachlass. Erbinnen und Erben müssen keine Leistungen aus ihrem Vermögen zurückerstatten.

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Möchten Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Dokument speichern?

Sie haben ganz am Schluss die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular als PDF-Dokument herunterzuladen und lokal zu speichern. Aus Sicherheits­gründen stellen wir Ihnen das ausgefüllte Formular nicht mit E-Mail zu. Schliessen Sie das Browser-Fenster erst, wenn Sie die Empfangs­bestätigung sehen.

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Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse?

Wir senden Ihnen eine E-Mail an die gewünschte Adresse. Die E-Mail enthält einen Link. Wenn Sie darauf klicken, kommen Sie zurück zum Formular und können es weiterausfüllen. Aus Datenschutzgründen müssen Sie sich mit Ihrer eigenen AHV-Nummer identifizieren.

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