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Einzelpersonen

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Einzelpersonen: Einzelpersonen

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Einzelpersonen

Dieses Formular ist für Einzel­personen sowie für Kinder und junge Erwachsene, die im Heim oder in einer Pflege­familie leben.

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Schritt 1

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Schritt 2

  • 1. AHV-Nummer
  • 2. Wohnen
  • 3. Gesundheit
  • 4. Krankenkasse
  • 5. Familie
  • 6. AHV-Beiträge
  • 7. Bestätigung
AHV-Nummer der Antragstellerin, des Antragstellers
Bitte geben Sie Ihre AHV-Nummer ein

Sie haben Schritt 1 und 2 bereits ausgeführt und die Angaben und Beilagen zu Personalien und Vermögen übermittelt. Nun beginnen Sie mit Schritt 3. Bitte geben Sie nochmals Ihre AHV-Nummer an, damit Ihre Angaben und Beilagen korrekt zugeordnet werden.

756.xxxx.xxxx.xx
Bitte geben Sie die AHV-Nummer ein.
Wohnen
Wohnen Sie in einer Mietwohnung?

Wählen Sie «Ja», wenn Sie die Hauptmieterin, der Hauptmieter sind. Als Untermieterin, Untermieter wählen Sie bitte «Nein».

Sind Sie Untermieterin, Untermieter?

Zutreffendes bitte auswählen.

Wohnen Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Wohnung?

Zutreffendes bitte auswählen.

Wohnen Sie kostenlos bei einer Person?

Zutreffendes bitte auswählen.

Gesundheit
Benötigen Sie einen Rollstuhl?

Zutreffendes bitte auswählen.

Ihre Antwort
Haben Sie Mehrkosten für eine Diät?

Gemeint ist eine krankheits­bedingte lebens­notwendige Diät zum Beispiel aufgrund von Zöliakie oder Peritoneal­dialyse (beispiels­weise keine Kosten­vergütung für eine Diät aufgrund von Diabetes mellitus Typ 2)

Krankenkasse
Sind Sie bei einer Schweizer Krankenkasse versichert?

Gemeint ist die obligatorische Krankenversicherung (KVG).

Haben Sie Zusatzversicherungen bei einer Schweizer Krankenkasse?

Zutreffendes bitte auswählen.

Familie
Bezahlen Sie Unterhaltsleistungen (Alimente)?

Zutreffendes bitte auswählen.

AHV-Beiträge
Bezahlen Sie als Nichterwerbstätige/r AHV-Beiträge?

Zutreffendes bitte auswählen.

Bestätigung
Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise für sich oder eine andere Person zu Unrecht Zusatz­leistungen erwirkt, kann – sofern nicht ein mit höherer Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen vorliegt – mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätze bestraft werden. Wer in Verletzung der Auskunfts­pflicht wissentlich unwahre Auskunft erteilt oder die Auskunft verweigert, kann mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden (Art. 31 des Gesetzes über Ergänzungs­leistungen).
Unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zudem zurückerstattet werden. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für Beihilfen, Kantonale Zuschüsse und Gemeinde­zuschüsse.

Ihre Antwort
Bitte bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Pflicht zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass

Wenn der Nachlass 40'000 Franken übersteigt, müssen die Erbinnen und Erben die nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Leistungen zurückerstatten. Die Rückerstattungspflicht beschränkt sich auf den Nachlass. Erbinnen und Erben müssen keine Leistungen aus ihrem Vermögen zurückerstatten.

Ihre Antwort
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Möchten Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Dokument speichern?

Sie haben ganz am Schluss die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular als PDF-Dokument herunterzuladen und lokal zu speichern. Aus Sicherheits­gründen stellen wir Ihnen das ausgefüllte Formular nicht mit E-Mail zu. Schliessen Sie das Browser-Fenster erst, wenn Sie die Empfangs­bestätigung sehen.

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Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse?

Wir senden Ihnen eine E-Mail an die gewünschte Adresse. Die E-Mail enthält einen Link. Wenn Sie darauf klicken, kommen Sie zurück zum Formular und können es weiterausfüllen. Aus Datenschutzgründen müssen Sie sich mit Ihrer eigenen AHV-Nummer identifizieren.

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