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Hinweise

Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Hinweise

Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente

Wer eine AHV-Rente oder IV-Rente erhält, kann mit diesem Formular Ergänzungs­leistungen beantragen.

Hinweise

Obergrenze bei Vermögen

Wenn Sie mehr als 100'000 Franken besitzen, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei 200'000 Franken, für Kinder bei 50'000 Franken. Eine selbstbewohnte Liegenschaft wird für die Berechnung der Obergrenze nicht berücksichtigt.

Belege vorher bereitlegen

Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, brauchen wir bestimmte Belege, zum Beispiel eine Kopie Ihres Personal­ausweises. Sie können die Belege im Formular hochladen. Welche Belege wir brauchen, hängt von Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Wir listen sie jeweils auf einer Übersichtsseite auf. Wir empfehlen Ihnen, die Belege zu fotografieren oder einzuscannen, bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen.  

Unterschiedliche Formulare je nach Familiensituation

Ja nach Ihrer Familiensituation brauchen wir unterschiedliche Angaben und Belege. Bitte wählen Sie das zutreffende Formular aus:  

Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente ausfüllen

Gemeinden bei der SVA Zürich

Die SVA Zürich betreut für 97 Gemeinden im Kanton Zürich die Ergänzungs­leistungs­dossiers. Die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gemeinden wenden sich bitte direkt an die SVA Zürich.

Kontakt

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