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Hinweise

AHV-Beiträge: Verzicht auf Freibetrag: Hinweise

AHV-Beiträge: Verzicht auf Freibetrag

Sie sind selbständig­erwerbend und möchten auf den Frei­betrag nach Referenz­alter verzichten? Oder ihn wieder anwenden? Senden Sie uns dieses Formular.  

Hinweise

AHV-Beiträge auf dem ganzen Jahres­einkommen für höhere Rente

Wenn Sie über das hinaus arbeiten, können Sie sich seit 2024 die AHV-Beiträge anrechnen lassen. So ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Beitrags­lücken auf­zufüllen und die Alters­rente zu erhöhen – bis zur . Deshalb haben Sie die Wahl bezüglich Freibetrag nach dem Referenz­alter:

  • Wenn Sie auf den von CHF 16'800.00 pro Jahr verzichten, erheben wir auf Ihrem ganzen Jahres­einkommen Beiträge an AHV, IV und EO.
  • Ohne Ihren ausdrücklichen Verzicht erheben wir die Beiträge nur auf dem Einkommensteil über CHF 16'800.00.

Wenn Sie auf den Freibetrag verzichten möchten, können Sie uns dies bis zum 31. Dezember des betreffenden Beitragsjahres mitteilen. Danach sind keine rück­wirkenden Änderungen mehr möglich. Ohne anders­lautende Mitteilung bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres gilt die bisherige Regelung bezüglich Freibetrag jeweils weiterhin.

Haben Sie sich anders entschieden?

Verzichten Sie bisher auf den Frei­betrag und möchten neu wieder davon Gebrauch machen? Auch dies können Sie uns mit diesem Formular bis zum 31. Dezember des betreffenden Beitrags­jahres mitteilen. Danach sind keine rück­wirkenden Änderungen mehr möglich.

Nutzen Sie AHVeasy?

Mit AHVeasy erledigen Sie Ihre Sozial­versicherungs­geschäfte schnell und unkompliziert – auch den Verzicht auf den Freibetrag. Wenn Sie bei AHVeasy registriert sind, können Sie uns den Verzicht direkt im Portal melden.

Information zur Bearbeitung

Wir bearbeiten Ihr Anliegen so rasch wie möglich. Wir werden aufgrund Ihrer Angaben neue Verfügungen erlassen und die Beitrags­differenzen nachfordern beziehungs­weise gutschreiben.

Formular «AHV-Beiträge: Verzicht auf Freibetrag» ausfüllen

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