Sprunglinks
Hinweise
AHV-Beiträge: Haushaltshilfen oder Hauswart/innen anmelden: Hinweise
AHV-Beiträge: Haushaltshilfen oder Hauswart/innen anmelden
Sie haben eine Haushaltshilfe oder Mitarbeitende in der Hauswartung? Mit diesem Formular melden Sie sich als Arbeitgeber/in bei der SVA Zürich an.
Hinweise
Arbeitgeber/in werden
Wenn Sie im eigenen Haushalt eine Haushaltshilfe haben, oder Hauswartinnen und Hauswarte in einer Liegenschaft beschäftigen, sind Sie Arbeitgeber/in. Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, sich bei einer Ausgleichskasse anzumelden und den Lohn abzurechnen.
Zudem sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen
Bei höherem Arbeitspensum und Lohn, zum Beispiel bei einer Anstellung für Pflege und Betreuung, ist auch die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch. Liegt der Lohn unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle, können Sie mit dem freiwilligen Vorsorgeplan AN Plus der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Ihre Haushaltshilfe bereits ab einem Jahreslohn von 2'500 Franken absichern – für mehr Sicherheit im Alter und bei Invalidität.
AHV-Beiträge abrechnen
Die Sozialversicherungsbeiträge können auf zwei Arten abgerechnet werden, abhängig von den geleisteten Arbeitsstunden und dem Lohn Ihrer Mitarbeitenden.
- Wenige Arbeitsstunden pro Woche? Melden Sie sich für die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug an. Das heisst: Sie ziehen vom Lohn die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern ab. Die Steuern (5 Prozent vom Bruttolohn) sind unabhängig von der Nationalität Ihrer Haushaltshilfe abzuziehen, also auch bei Schweizerinnen und Schweizern. Ende Jahr melden Sie uns den Jahresbruttolohn. Wir schicken Ihrer Haushaltshilfe resp. Ihrem Hauswart, Ihrer Hauswartin für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die bezahlte Steuer. Sie brauchen deshalb keinen Lohnausweis auszustellen. Die vereinfachte Abrechnung ist nicht möglich, wenn der Monatslohn höher ist als 1'890 Franken (brutto).
Neu können Sie bei der Anmeldung für die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug auch gleich die über die Ausgleichskasse abschliessen.
Das hat viele Vorteile:
- Günstigere Jahresprämie
Berufsunfall (BU): 0,505 Prozent des versicherten Lohnes
Nichtberufsunfall (NBU): 1,432 Prozent des versicherten Lohnes - Keine Mindestprämie von 100 Franken
- Nur 1 Ansprechpartnerin und nur 1 Jahresrechnung für alle Sozialversicherungsbeiträge und den Steuerabzug
- Günstigere Jahresprämie
- Mehrere Arbeitseinsätze pro Woche? Melden Sie sich für die Standard-Abrechnung an. Das heisst: Sie ziehen vom Lohn nur die Sozialversicherungsbeiträge ab. Ende Jahr melden Sie uns den Jahresbruttolohn und stellen Ihrer oder Ihrem Hausangestellten den Lohnausweis für die Steuererklärung aus. Die Standard-Abrechnung ist immer möglich.
Information zur Bearbeitung
Wir prüfen Ihre Anmeldung so rasch wie möglich. Sobald unsere Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie per Post eine Bestätigung, dass Sie Mitglied unserer Ausgleichskasse sind.
Formular «Anmeldung von Haushaltshilfen und Hauswart/innen» ausfüllen