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Hinweise

AHV-Beiträge: Haushaltshilfen oder Hauswart/innen anmelden: Hinweise

AHV-Beiträge: Haushaltshilfen oder Hauswart/innen anmelden

Sie haben eine Haushaltshilfe oder Mitarbeitende in der Hauswartung? Mit diesem Formular melden Sie sich als Arbeitgeber/in bei der SVA Zürich an.

Hinweise

Arbeitgeber/in werden

Wenn Sie im eigenen Haushalt eine Haushalts­hilfe haben, oder Hauswartinnen und Hauswarte in einer Liegenschaft beschäftigen, sind Sie Arbeitgeber/in. Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, sich bei einer Ausgleichs­kasse anzumelden und den Lohn abzurechnen.   

Zudem sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen

Bei höherem Arbeitspensum und Lohn, zum Beispiel bei einer Anstellung für Pflege und Betreuung, ist auch die berufliche Vorsorge BVGobligatorisch. Liegt der Lohn unter der gesetzlichen Eintritts­schwelle, können Sie mit dem freiwilligen Vorsorgeplan AN Plus der Stiftung Auffang­einrichtung BVG Ihre Haushalts­hilfe bereits ab einem Jahreslohn von 2'500 Franken absichern – für mehr Sicherheit im Alter und bei Invalidität.

AHV-Beiträge abrechnen

Die Sozialversicherungs­beiträge können auf zwei Arten abgerechnet werden, abhängig von den geleisteten Arbeits­stunden und dem Lohn Ihrer Mitarbeitenden.   

  • Wenige Arbeitsstunden pro Woche? Melden Sie sich für die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug an. Das heisst: Sie ziehen vom Lohn die Sozial­versicherungs­beiträge und die Steuern ab. Die Steuern (5 Prozent vom Bruttolohn) sind unabhängig von der Nationalität Ihrer Haushaltshilfe abzuziehen, also auch bei Schweizerinnen und Schweizern. Ende Jahr melden Sie uns den Jahres­bruttolohn. Wir schicken Ihrer Haushaltshilfe resp. Ihrem Hauswart, Ihrer Hauswartin für die Steuer­erklärung eine Bescheinigung über die bezahlte Steuer. Sie brauchen deshalb keinen Lohnausweis auszustellen. Die vereinfachte Abrechnung ist nicht möglich, wenn der Monatslohn höher ist als 1'890 Franken (brutto). 

    Neu können Sie bei der Anmeldung für die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug auch gleich die über die Ausgleichs­kasse abschliessen.
    Das hat viele Vorteile:

    • Günstigere Jahresprämie
      Berufsunfall (BU): 0,505 Prozent des versicherten Lohnes
      Nichtberufsunfall (NBU): 1,432 Prozent des versicherten Lohnes
    • Keine Mindest­prämie von 100 Franken
    • Nur 1 Ansprech­partnerin und nur 1 Jahres­rechnung für alle Sozial­versicherungs­beiträge und den Steuerabzug
  • Mehrere Arbeitseinsätze pro Woche? Melden Sie sich für die Standard-Abrechnung an. Das heisst: Sie ziehen vom Lohn nur die Sozial­versicherungs­beiträge ab. Ende Jahr melden Sie uns den Jahres­bruttolohn und stellen Ihrer oder Ihrem Hausangestellten den Lohnausweis für die Steuer­erklärung aus. Die Standard-Abrechnung ist immer möglich. 

Information zur Bearbeitung 

Wir prüfen Ihre Anmeldung so rasch wie möglich. Sobald unsere Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie per Post eine Bestätigung, dass Sie Mitglied unserer Ausgleichskasse sind.

 

Formular «Anmeldung von Haushaltshilfen und Hauswart/innen» ausfüllen

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