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Hinweise
AHV-Beiträge: Anmeldung für juristische Personen: Hinweise
AHV-Beiträge: Anmeldung für juristische Personen
Mit diesem Formular melden sich juristische Personen bei der SVA Zürich an.
Hinweise
Im Handelsregister eingetragen?
In der Schweiz müssen sich alle Arbeitgebenden einer Ausgleichskasse anschliessen. Die Anmeldung bei einer Ausgleichskasse ist in jedem Fall notwendig, auch wenn Sie keine Arbeitnehmenden beschäftigen. Dafür müssen sich juristische Personen zuerst im Handelsregister eintragen lassen. Nur Vereine und Stiftungen müssen sich nicht im Handelsregister eintragen.
Wichtig: Wenn Sie bereits Mitglied bei einer Verbandsausgleichskasse sind, brauchen Sie keine Anmeldung bei einer kantonalen Ausgleichskasse zu machen. Bitte informieren Sie uns via Kontaktformular, bei welcher Verbandsausgleichskasse Sie angeschlossen sind.
Bei einem Bruttojahreslohn über CHF 22'050.00 ist es obligatorisch, sich einer Vorsorgeeinrichtung BVG anzuschliessen. Mehr dazu im Merkblatt Berufliche Vorsorge BVG.
Haben alle Mitarbeitenden eine AHV-Nummer?
Neue Mitarbeitende mit AHV-Nummer brauchen Sie uns unter dem Jahr nicht zu melden. Tragen Sie sie einfach Ende Jahr in der Lohndeklaration ein. Hat Ihr Neuzugang noch keine AHV-Nummer, müssen Sie innert 30 Tagen einen AHV-Ausweis bei uns bestellen: Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis.
Als Arbeitgeberin, Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen Unfall zu versichern. Mehr dazu im Merkblatt Obligatorische Unfallversicherung UVG.
Information zur Bearbeitung
Wir prüfen Ihre Anmeldung innerhalb von rund vier Wochen. Sobald unsere Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie per Post eine Bestätigung, dass Sie Mitglied unserer Ausgleichskasse sind.
Formular «AHV-Beiträge: Anmeldung für juristische Personen» ausfüllen