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Hinweise
Studierende: Fragen zur AHV-Beitragspflicht: Hinweise
Studierende: Fragen zur AHV-Beitragspflicht
Wer im Kanton Zürich studiert, erhält jedes Jahr per E-Mail den Link zum Fragebogen. Haben Sie Fragen dazu?
Hinweise
E-Mail an alle Studierenden an einer Hochschule/Universität im Kanton Zürich
Studieren Sie im Kanton Zürich, sind wir für Sie zuständig, unabhängig von Ihrem Wohnort. Damit wir Ihre AHV-Beiträge berechnen können, senden wir Ihnen jeweils im Frühjahr per E-Mail (mit Absender «no-reply@svazurich.ch») den personalisierten Link zu unserem Online-Fragebogen für das Vorjahr. Beantworten Sie unsere wenigen Fragen innert der angegebenen Frist. Das Ausfüllen dauert 10 bis 20 Minuten. Sie können dies auch am Smartphone tun. Lohnausweise können Sie gleich vom Smartphone, Tablet oder Laptop hochladen.
Wir brauchen Ihre Angaben auf jeden Fall, um Ihre AHV-Beitragspflicht abzuklären, auch wenn Sie erwerbstätig sind. Mit dem Ausfüllen des Fragebogens vermeiden Sie Beitragslücken, die später zu einer Kürzung der AHV- oder IV-Rente führen können.
Persönlicher Link 30 Tage gültig
Verwenden Sie nur den Link, den Sie in unserer E-Mail erhalten haben. Wenn er nicht mehr gültig ist, informieren Sie uns bitte per Online-Formular. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail mit einem neuen Link.
Haben Sie Fragen?
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