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Hinweise

AHV-Beiträge: Mahnstopp für nichterwerbstätige Person beantragen: Hinweise

AHV-Beiträge: Mahnstopp für nichterwerbstätige Person beantragen

Mit diesem Formular können Zürcher Sozial­ämter einen Mahn­stopp für AHV-Beitrags­rechnungen für nicht­erwerbs­tätige Personen beantragen. Machen Sie das früh­zeitig und ver­hindern Sie unnötige Kosten.

Hinweise

Kostenpflichtige Mahnung verhindern

Die Zahlungsfrist ist bald um, doch die Übernahme der AHV-Beiträge durch die Gemeinde erfordert noch Zeit? Verhindern Sie eine kostenpflichtige Mahnung. Beantragen Sie einen Mahnstopp.

Information zur Bearbeitung

Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erfassen wir den Mahnstopp in unserem System. Dies kann bis zu 10 Arbeitstage dauern. Die versicherte Person erhält bis zum von Ihnen angegebenen Datum keine Mahnung. Der Mahnstopp ist höchstens für ein halbes Jahr möglich. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine schriftliche Bestätigung zustellen.   

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