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Hinweise
Antrag auf Vergütung der Vermittlungs- / Nachbegleitungspauschale: Hinweise
Antrag auf Vergütung der Vermittlungs- / Nachbegleitungspauschale
Konnte eine Kundin, ein Kunde erfolgreich am 1. Arbeitsmarkt eingegliedert werden? Mit diesem Formular bestätigen Integrationspartner/innen der SVA Zürich, dass der neue Arbeitsvertrag die Kriterien für die Auszahlung der Vermittlungs- oder Nachbegleitungspauschale erfüllt.
Hinweise
Wer füllt das Formular aus?
Integrationspartnerinnen und –partner der SVA Zürich mit einer Leistungsvereinbarung haben die Möglichkeit, nach einer erfolgreichen Eingliederung am ersten Arbeitsmarkt, eine Vermittlungs- resp. Nachbegleitungspauschale in Rechnung zu stellen. Voraussetzung dafür ist die bestandene Probezeit sowie der Abschluss eines Arbeitsvertrags. Weitere Informationen zur Vermittlungspauschale finden Sie im Beiblatt zur Leistungsvereinbarung.
Welche Unterlagen braucht die SVA Zürich?
Damit wir den Antrag überprüfen können, brauchen wir das ausgefüllte Formular und die Kopie des Arbeitsvertrages. Gleichzeitig mit diesem Antrag stellen Sie bitte die Vermittlungs- oder Nachbegleitungspauschale elektronisch in Rechnung. Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie unter: Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen (admin.ch)
Information zur Bearbeitung
Wir überprüfen den Antrag so rasch wie möglich. Wenn wir den Antrag annehmen können, geben wir die elektronisch eingereichte Rechnung zur Bezahlung frei. Falls wir den Antrag ablehnen müssen, erhalten Sie Antwort auf Ihren Antrag.
Formular «Antrag auf Vergütung der Vermittlungs- / Nachbegleitungspauschale» ausfüllen