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Hinweise

Antrag auf Vergütung der Vermittlungs- / Nachbegleitungspauschale: Hinweise

Antrag auf Vergütung der Vermittlungs- / Nachbegleitungspauschale

Konnte eine Kundin, ein Kunde erfolgreich am 1. Arbeitsmarkt eingegliedert werden? Mit diesem Formular bestätigen Integrations­partner/innen der SVA Zürich, dass der neue Arbeitsvertrag die Kriterien für die Auszahlung der Vermittlungs- oder Nach­begleitungs­pauschale erfüllt.

Hinweise 

Wer füllt das Formular aus? 

Integrations­partnerinnen und –partner der SVA Zürich mit einer Leistungs­vereinbarung haben die Möglichkeit, nach einer erfolgreichen Ein­gliederung am ersten Arbeits­markt, eine Vermittlungs- resp. Nach­begleitungs­pauschale in Rechnung zu stellen. Voraussetzung dafür ist die bestandene Probezeit sowie der Abschluss eines Arbeits­vertrags. Weitere Informationen zur Vermittlungs­pauschale finden Sie im Beiblatt zur Leistungsvereinbarung

Welche Unterlagen braucht die SVA Zürich? 

Damit wir den Antrag überprüfen können, brauchen wir das ausgefüllte Formular und die Kopie des Arbeits­vertrages. Gleichzeitig mit diesem Antrag stellen Sie bitte die Vermittlungs- oder Nach­begleitungs­pauschale elektronisch in Rechnung. Informationen zur Rechnungs­stellung finden Sie unter: Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen (admin.ch)

Information zur Bearbeitung 

Wir überprüfen den Antrag so rasch wie möglich. Wenn wir den Antrag annehmen können, geben wir die elektronisch eingereichte Rechnung zur Bezahlung frei. Falls wir den Antrag ablehnen müssen, erhalten Sie Antwort auf Ihren Antrag. 

Formular «Antrag auf Vergütung der Vermittlungs- / Nachbegleitungspauschale» ausfüllen 

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