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Höhere AHV-Renten und IV-Renten

Höhere AHV-Renten und IV-Renten

Per Neujahr 2023 steigen die Renten von AHV und IV um durch­schnittlich 2,5 Prozent. Der Bundesrat hat sie der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Zugleich steigen weitere Geldleistungen der 1. Säule.

07. Dezember 2022

Für Versicherte, die lückenlos Beiträge geleistet haben, steigt die monatliche Altersrente der AHV um 30 bis 60 Franken: die minimale Rente von 1195 Franken auf 1225 Franken, die maximale Rente von 2390 Franken auf 2450 Franken. Der Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaares steigt von 3585 Franken auf 3675 Franken. Dies sind die Eckwerte bei voller Beitragsdauer. Bei unvollständiger Beitragsdauer erhöht sich die Rente entsprechend weniger.

Auch die IV-Renten steigen um durch­schnittlich 2,5 Prozent.

Ebenfalls erhöht werden die Renten für Witwen, Witwer und Waisen. Zugleich steigen die Hilflosen­entschädigungen und die Assistenz­beiträge.

  • Tabellen mit den wichtigsten Beträgen

Wann werden die ersten erhöhten Renten überwiesen?

Rund 225'000 Personen erhalten ihre AHV- oder IV-Rente von der SVA Zürich. Die neuen Januar-Renten werden am Montag, 9. Januar 2023, überwiesen. Spätestens am folgenden Tag wird das Geld auf dem Post- oder Bankkonto verfügbar sein.

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