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Ein grosses Plus für Privatpersonen mit Haushaltshilfe
Ein grosses Plus für Privatpersonen mit Haushaltshilfe
Wer eine Haushaltshilfe anmeldet, kann die obligatorische Unfallversicherung neu gleich über die Ausgleichskasse abschliessen. Das ist einfacher und meist günstiger.
04. August 2025

Die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug gibt es für Privathaushalte schon länger. Das Verfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es ist ideal bei einer Anstellung für wenige Arbeitsstunden pro Woche, was in Privathaushalten oft der Fall ist.
Warum «vereinfacht»? Weil mit dem Abrechnen der Sozialversicherungsbeiträge auch gleich der Lohn versteuert wird: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zieht mit den Beiträgen an AHV/IV/EO und ALV auch die Steuern in Höhe von 5 Prozent vom Bruttolohn der Haushaltshilfe ab. Zum Jahresende meldet der Haushalt der Ausgleichskasse den Jahreslohn und erhält die Rechnung für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
Die Haushaltshilfe bekommt von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung, dass die Steuern bezahlt sind. Sie braucht diesen Lohn also nicht mehr in der Steuererklärung aufzuführen. Das ist von Vorteil bei mehreren Anstellungen und bei Ehepaaren, denn dieser Lohn ist von der Steuerprogression ausgenommen.
Neu mit Unfallversicherung (VAVplus)
Die vereinfachte Abrechnung lässt sich nun mit der obligatorischen Unfallversicherung kombinieren – zum vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus (VAVplus). Welche Vorteile hat das? Erstens braucht es keinen separaten Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung. Und zweitens sind die attraktiv, zumal es keine Mindestprämie von 100 Franken im Jahr gibt.
Wechsel zum Jahresbeginn möglich
Wer bereits eine Unfallversicherung hat und zum neuen Angebot VAVplus der Ausgleichskasse wechseln möchte, kann dies zum Jahreswechsel tun. Dabei ist die Kündigungsfrist der bisherigen Unfallversicherung zu beachten.
VAVplus ist nicht möglich, wenn der Bruttolohn der Haushaltshilfe über 1890 Franken im Monat liegt. Auch bei einer Hauswartsstelle nicht. Mehr dazu im Merkblatt.