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Ein grosses Plus für Privatpersonen mit Haushaltshilfe

Ein grosses Plus für Privatpersonen mit Haushaltshilfe

Wer eine Haushaltshilfe anmeldet, kann die obligatorische Unfall­versicherung neu gleich über die Ausgleichs­kasse abschliessen. Das ist einfacher und meist günstiger.

04. August 2025

Eine Hand mit einer Putzmittelsprühflasche
Saubere Sache: Eine Ansprechpartnerin und eine Jahresrechnung für alle Sozialversicherungsbeiträge

Die vereinfachte Abrechnung mit Steuer­abzug gibt es für Privat­haushalte schon länger. Das Verfahren ist Teil des Bundes­gesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarz­arbeit. Es ist ideal bei einer Anstellung für wenige Arbeits­stunden pro Woche, was in Privat­haushalten oft der Fall ist.

Warum «vereinfacht»? Weil mit dem Abrechnen der Sozial­versicherungs­beiträge auch gleich der Lohn versteuert wird: Die Arbeit­geberin oder der Arbeitgeber zieht mit den Beiträgen an AHV/IV/EO und ALV auch die Steuern in Höhe von 5 Prozent vom Bruttolohn der Haushaltshilfe ab. Zum Jahresende meldet der Haushalt der Ausgleichs­kasse den Jahreslohn und erhält die Rechnung für Sozial­versicherungs­beiträge und Steuern.

Die Haushaltshilfe bekommt von der Ausgleichs­kasse eine Bescheinigung, dass die Steuern bezahlt sind. Sie braucht diesen Lohn also nicht mehr in der Steuer­erklärung aufzuführen. Das ist von Vorteil bei mehreren Anstellungen und bei Ehepaaren, denn dieser Lohn ist von der Steuer­progression ausgenommen.   

Neu mit Unfallversicherung (VAVplus)

Die vereinfachte Abrechnung lässt sich nun mit der obligatorischen Unfall­versicherung kombinieren – zum vereinfachten Abrechnungs­verfahren Plus (VAVplus). Welche Vorteile hat das? Erstens braucht es keinen separaten Abschluss der obligatorischen Unfall­versicherung. Und zweitens sind die attraktiv, zumal es keine Mindest­prämie von 100 Franken im Jahr gibt.

Wechsel zum Jahresbeginn möglich

Wer bereits eine Unfallversicherung hat und zum neuen Angebot VAVplus der Ausgleichs­kasse wechseln möchte, kann dies zum Jahres­wechsel tun. Dabei ist die Kündigungsfrist der bisherigen Unfall­versicherung zu beachten.

VAVplus ist nicht möglich, wenn der Bruttolohn der Haushaltshilfe über 1890 Franken im Monat liegt. Auch bei einer Hauswartsstelle nicht. Mehr dazu im Merkblatt.  

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