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AHV- und IV-Renten steigen ab 2021

AHV- und IV-Renten steigen ab 2021

Rund 216'000 Personen erhalten von der SVA Zürich ihre AHV- oder IV-Rente ausbezahlt. Ab kommendem Jahr erhalten sie eine höhere Rente. 

16. Oktober 2020, SVA Zürich

Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 2021 eine höhere Rente.

Der Bundesrat passt die Renten der Preis- und Lohn­entwicklung in der Schweiz an. Sowohl die Minimal- wie auch die Maximal­renten steigen. Die Minimalrente wird um 10 Franken auf 1'195 Franken pro Monat erhöht, die Maximal­rente um 20 Franken auf 2'390 Franken.

Gleichzeitig mit den Renten erhöht sich bei den Ergänzungs­leistungen auch der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs. Auswirkungen hat die Renten­erhöhung auch auf die Selbständig­erwerbenden und Nicht­erwerbstätigen, die leicht mehr Mindest­beiträge bezahlen.

Anmeldung für eine AHV-Rente

Wer kurz vor der Pensionierung steht, muss sich in jedem Fall für eine Altersrente anmelden. Die Alters­rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Am besten erfolgt die Anmeldung ein halbes Jahr im Voraus. Sie muss in der Regel bei der Ausgleichs­kasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge einbezahlt wurden. 

Online-Rechner nutzen

Welche Rente ungefähr erwartet werden kann, darüber liefert der Online-Rentenrechner schnell und unkompliziert eine Antwort. Für ein möglichst genaues Resultat ist der Auszug aus dem individuellen AHV-Konto erforderlich. Darin ersichtlich sind sämtliche einbezahlten Beiträge. Sie bestimmen die Renten­höhe. Fehlende Beitrags­jahre führen zu Lücken, die in der Regel eine Kürzung der Altersrente bedeuten. Deshalb empfiehlt die SVA Zürich, alle vier bis fünf Jahre einen kostenlosen AHV-Kontoauszug zu bestellen. Wer Unstimmig­keiten auf dem AHV-Kontoauszug feststellt, sollte umgehend Kontakt mit der Ausgleichs­kasse aufnehmen. Nach fünf Jahren können Beitrags­lücken nicht mehr geschlossen werden.  

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