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AHV- und IV-Renten steigen ab 2021
AHV- und IV-Renten steigen ab 2021
Rund 216'000 Personen erhalten von der SVA Zürich ihre AHV- oder IV-Rente ausbezahlt. Ab kommendem Jahr erhalten sie eine höhere Rente.
16. Oktober 2020, SVA Zürich
Der Bundesrat passt die Renten der Preis- und Lohnentwicklung in der Schweiz an. Sowohl die Minimal- wie auch die Maximalrenten steigen. Die Minimalrente wird um 10 Franken auf 1'195 Franken pro Monat erhöht, die Maximalrente um 20 Franken auf 2'390 Franken.
Gleichzeitig mit den Renten erhöht sich bei den Ergänzungsleistungen auch der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs. Auswirkungen hat die Rentenerhöhung auch auf die Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen, die leicht mehr Mindestbeiträge bezahlen.
Anmeldung für eine AHV-Rente
Wer kurz vor der Pensionierung steht, muss sich in jedem Fall für eine Altersrente anmelden. Die Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt. Am besten erfolgt die Anmeldung ein halbes Jahr im Voraus. Sie muss in der Regel bei der Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge einbezahlt wurden.
Online-Rechner nutzen
Welche Rente ungefähr erwartet werden kann, darüber liefert der Online-Rentenrechner schnell und unkompliziert eine Antwort. Für ein möglichst genaues Resultat ist der Auszug aus dem individuellen AHV-Konto erforderlich. Darin ersichtlich sind sämtliche einbezahlten Beiträge. Sie bestimmen die Rentenhöhe. Fehlende Beitragsjahre führen zu Lücken, die in der Regel eine Kürzung der Altersrente bedeuten. Deshalb empfiehlt die SVA Zürich, alle vier bis fünf Jahre einen kostenlosen AHV-Kontoauszug zu bestellen. Wer Unstimmigkeiten auf dem AHV-Kontoauszug feststellt, sollte umgehend Kontakt mit der Ausgleichskasse aufnehmen. Nach fünf Jahren können Beitragslücken nicht mehr geschlossen werden.