Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Erstausbildung mit IV-Unterstützung

IV-Leistungen für Jugendliche: Erstausbildung mit IV-Unterstützung

IV-Leistungen für Jugendliche

Wir unterstützen Jugend­liche bei der Berufs­wahl und ihrer Erst­­ausbildung, wenn gesund­heitliche Probleme den Ein­stieg ins Arbeits­­leben erschweren.

Erstausbildung mit IV-Unterstützung

Kurz erklärt

Finanzielle Unter­stützung bei der Erst­ausbildung ist möglich, wenn gesundheitliche Probleme zu Mehr­kosten von mindestens 400 Franken im Jahr führen.

Voraus­setzungen

Diese Voraus­setzungen müssen erfüllt sein:

  • von der IV anerkannte gesundheitliche Einschränkung
  • obligatorische Schulzeit abgeschlossen
  • noch nie erwerbstätig gewesen

Leistung

Als erstmalige berufliche Ausbildungen gelten:

  • Berufs­lehren: eidgenössische berufliche Grund­bildung mit Abschluss EFZ oder EBA und Praktische Ausbildung PrA nach INSOS
  • Mittel­schule oder Fach­mittel­schule
  • Fach­hoch­schule oder Hoch­schule
  • Vorbereitung auf Hilfs­arbeit oder Tätigkeit in einer IV-Institution

Häufig be­steht während der Erst­ausbildung Anspruch auf ein IV-Tag­geld. Die Höhe des IV-Tag­gelds entspricht in der Regel dem branchen­üblichen Lohn während der Aus­bildung. Die Aus­zahl­ung des IV-Tag­gelds geht an den Aus­bildungs­betrieb oder an die Aus­bildungs­institution. Sie sind zu­ständig für die Lohn­zahlung an die Jugend­lichen und jungen Erwachsenen in Erst­ausbildung.

Anmeldung

Wer die IV-Unterstützung für die Erst­ausbildung beanspruchen möchte, füllt das Formular Anmeldung für Minderjährige aus. Das aus­gefüllte Formular ist bei der IV-Stelle des Wohn­kantons einzureichen.

Weitere Informationen

Kontakt

Footer