Erstausbildung mit IV-Unterstützung
Kurz erklärt
Finanzielle Unterstützung bei der Erstausbildung ist möglich, wenn gesundheitliche Probleme zu Mehrkosten von mindestens 400 Franken im Jahr führen.
Voraussetzungen
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- von der IV anerkannte gesundheitliche Einschränkung
- obligatorische Schulzeit abgeschlossen
- noch nie erwerbstätig gewesen
Leistung
Als erstmalige berufliche Ausbildungen gelten:
- Berufslehren: eidgenössische berufliche Grundbildung mit Abschluss EFZ oder EBA und Praktische Ausbildung PrA nach INSOS
- Mittelschule oder Fachmittelschule
- Fachhochschule oder Hochschule
- Vorbereitung auf Hilfsarbeit oder Tätigkeit in einer IV-Institution
Häufig besteht während der Erstausbildung Anspruch auf ein IV-Taggeld. Die Höhe des IV-Taggelds entspricht in der Regel dem branchenüblichen Lohn während der Ausbildung. Die Auszahlung des IV-Taggelds geht an den Ausbildungsbetrieb oder an die Ausbildungsinstitution. Sie sind zuständig für die Lohnzahlung an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Erstausbildung.
Anmeldung
Wer die IV-Unterstützung für die Erstausbildung beanspruchen möchte, füllt das Formular Anmeldung für Minderjährige aus. Das ausgefüllte Formular ist bei der IV-Stelle des Wohnkantons einzureichen.