Die IV-Stelle kann nur tätig werden, wenn bestätigt ist, dass die oder der Jugendliche aufgrund seines Gesundheitszustands zusätzliche Unterstützung benötigt. Planen Sie deshalb das weitere Vorgehen zusammen mit den Eltern, denn ihre Zustimmung ist entscheidend für alle weitere Massnahmen. Vermuten Sie gesundheitliche Probleme bei einer oder einem Jugendlichen, muss dies von den entsprechenden Fachpersonen medizinisch abgeklärt werden.
Empfehlen Sie den Eltern eine IV-Anmeldung, wenn medizinische Ursachen vorliegen. Der ideale Zeitpunkt für die IV-Anmeldung ist Mitte der zweiten Oberstufe, also rund eineinhalb Jahre vor Ausbildungsbeginn. Unsere Berufsberaterinnen unterstützen Sie gerne bei Fragen.
Liegt keine gesundheitliche Ursache vor, empfehlen Sie alternative Unterstützungsangebote: Die öffentliche Berufsberatung und insbesondere Netz 2 helfen, das richtige Angebot zu finden. Eine andere Möglichkeit sind Brückenangebote wie ein Berufsvorbereitungsjahr oder ein Motivationssemester.