Sie sind bei uns als nichterwerbstätig angemeldet. Deshalb senden wir Ihnen jeweils zum Ende des Kalenderjahres die Beitragsrechnung, jetzt für das Jahr 2024.
Im Januar 2025 werden wir Ihnen eine Vorinformation senden zur Höhe Ihrer AHV-Beiträge für das Jahr 2025. Die Rechnung dafür werden Sie im Dezember 2025 erhalten. Ausnahme: Bei vierteljährlicher Rechnungstellung werden Sie bereits im März 2025 eine Quartalsrechnung erhalten.
Falls die Berechnungsgrundlage (Renteneinkommen und Reinvermögen) nicht korrekt ist, schicken Sie uns bitte die ersten 4 Seiten der Steuererklärung. Dann können wir die Berechnungsgrundlage anpassen.