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Nichterwerbstätige: Antworten auf häufige Fragen
Nichterwerbstätige: Antworten auf häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Beitragsrechnung, Steuerbescheinigung und zur Mitteilung.
Häufig gestellte Fragen
Sie sind bei uns als nichterwerbstätig angemeldet. Deshalb senden wir Ihnen jeweils zum Ende des Kalenderjahres die Beitragsrechnung, jetzt für das Jahr 2025.
Im Januar 2026 werden wir Ihnen eine Vorinformation senden zur Höhe Ihrer AHV-Beiträge für das Jahr 2026. Die Rechnung dafür werden Sie im Dezember 2026 erhalten. Ausnahme: Bei vierteljährlicher Rechnungstellung werden Sie bereits im März 2026 eine Quartalsrechnung erhalten.
Falls die Berechnungsgrundlage (Renteneinkommen und Reinvermögen) nicht korrekt ist, schicken Sie uns bitte die ersten 4 Seiten der Steuererklärung. Dann können wir die Berechnungsgrundlage anpassen.
Ja. Auf dem Lohnausweis aufgeführte Beiträge an AHV/IV/EO können wir Ihnen auf Wunsch anrechnen. Möglicherweise haben Sie damit Ihre Beitragspflicht bereits erfüllt. Schicken Sie uns einfach eine Kopie aller Lohnausweise 2025 bis zum 19. Januar 2026.
Wenn Sie die Lohnausweise erst später erhalten werden, beantragen Sie bitte möglichst rasch eine Fristverlängerung.
Das gilt auch für eingetragene Partner.
Sie können den Betrag in mehreren Raten zahlen. Beantragen Sie möglichst rasch Ratenzahlung. Direktwahl: 044 448 58 60
Eine unverbindliche Berechnung der Beiträge liefert unser Online-Rechner.
Verlängerung der Frist zum Einreichen von Lohnausweisen
Erhalten Sie den erst später und können uns deshalb bis zum 19. Januar 2026 noch keine Kopie schicken? Beantragen Sie in diesem Fall bitte möglichst rasch Fristverlängerung: