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Sie haben eine Frage an die SVA Zürich? Wir sind für Ihre Anliegen da, von Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 17 Uhr.
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SVA Zürich
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Nichterwerbstätige: Antworten auf Fragen zur Beitragsrechnung
Nichterwerbstätige: Antworten auf Fragen zur Beitragsrechnung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beitragsrechnung? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen von Kundinnen und Kunden.
Häufig gestellte Fragen
Sie sind bei uns als nichterwerbstätig angemeldet. Deshalb senden wir Ihnen jeweils zum Ende des Kalenderjahres die Beitragsrechnung, jetzt für das Jahr 2020.
Im Januar 2021 werden wir Ihnen eine Vorinformation senden zur Höhe Ihrer AHV-Beiträge für das Jahr 2021. Die Rechnung dafür werden Sie wiederum im Dezember 2021 erhalten. Ausnahme: Bei vierteljährlicher Rechnungstellung werden Sie bereits im März 2021 eine Quartalsrechnung erhalten.
Falls die Berechnungsgrundlage (Renteneinkommen und Reinvermögen) nicht korrekt ist, schicken Sie uns bitte die ersten 4 Seiten der Steuererklärung. Dann können wir die Berechnungsgrundlage anpassen.
Ja. Auf dem Lohnausweis aufgeführte Beiträge an AHV/IV/EO können wir Ihnen anrechnen. Möglicherweise haben Sie damit Ihre Beitragspflicht bereits erfüllt. Schicken Sie uns einfach eine Kopie aller Lohnausweise 2020 bis zum 20. Januar 2021. Wenn Sie die Lohnausweise erst später erhalten werden, beantragen Sie bitte möglichst rasch Fristverlängerung: www.svazurich.ch/rechnung
Sie können den Betrag in Raten zahlen. Beantragen Sie möglichst rasch Ratenzahlung. Direktwahl: 044 448 58 60
Per 1. Januar 2021 steigen die AHV-Beiträge: Der Mindestbeitrag inkl. Verwaltungskosten erhöht sich von bisher CHF 520.80 auf neu CHF 528.15.
Eine unverbindliche individuelle Berechnung der Beiträge liefert unser Online-Rechner.
Verlängerung der Frist zum Einreichen von Lohnausweisen
Erhalten Sie den erst später und können uns deshalb bis zum 20. Januar 2021 noch keine Kopie schicken? Beantragen Sie in diesem Fall bitte möglichst rasch Fristverlängerung: