Kontoauszug bestellen
Fehlende Beitragsjahre können dazu führen, dass später Ihre AHV-Rente gekürzt wird. Wir empfehlen Ihnen, alle 3 bis 5 Jahre einen Kontoauszug zu bestellen. Das ist für Sie kostenlos und hilft Ihnen, Unstimmigkeiten und Lücken rechtzeitig zu erkennen.
Bitte beachten Sie, dass Angestellteneinkommen des Vorjahres unter Umständen erst im Oktober im Kontoauszug ersichtlich sind, weil die Verarbeitung der Lohndeklarationen einige Zeit erfordert.
Bei Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen kann die Ausgleichskasse die Einträge erst vornehmen, wenn ihr das Steueramt die definitiven Einkommen und/oder Vermögen gemeldet hat.