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Hinweise

Zusatzleistungen: Krankheits- und Behinderungskosten einreichen : Hinweise

Zusatzleistungen: Krankheits- und Behinderungskosten einreichen

Mit diesem Formular können Kundinnen und Kunden mit Zusatzleistungen ihre Rechnungen oder Belege der SVA Zürich einreichen.

Krankheitskosten- und Behinderungskosten 

Belege innert 15 Monaten ab Rechnungsstellung einreichen

Zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen vergüten wir diverse medizinische Kosten, beispiels­weise Zahn­behandlungen, Hilfs­mittel oder Krankheits­kosten. Senden Sie uns oder der AHV-Zweig­stelle Ihrer Wohn­gemeinde die Rechnungen oder Belege innerhalb von 15 Monaten (ab Rechnungs­stellung). In den Merkblättern «Vergütung von Zahnbehandlungskosten» und «Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten» finden Sie die Details zu den vergüteten Leistungen.  

Auf der untenstehenden Checkliste finden Sie alle Unterlagen, die wir für die Bearbeitung Ihrer Rückvergütung brauchen. Bitte reichen Sie uns nur Kopien ein.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Information zur Bearbeitung

Wir prüfen Ihre Belege so rasch wie möglich. Sobald unsere Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Verfügung.

Formular "Krankheits- und Behinderungskosten" ausfüllen

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