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Alleinerziehende

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Alleinerziehende: Alleinerziehende

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Alleinerziehende

Dieses Formular ist für Alleinerziehende mit Kindern unter 25 Jahren und in Ausbildung. Für andere Familien­situationen stehen andere Formulare zur Verfügung.

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Schritt 1

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Schritt 2

  • 1. Wohnsitzgemeinde
  • 2. Antragsteller/in
  • 3. Kinder
  • 4. Vertretung
  • 5. Auszahlungsart
  • 6. Heimaufenthalt
  • 7. Bestätigung
Wohnsitzgemeinde
Wo haben Sie Ihren Wohnsitz?

Bitte wählen Sie Ihre Wohnsitzgemeinde aus. Wenn sie in der Liste fehlt, füllen Sie diese Anmeldung bitte nicht aus, sondern melden sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde für Ergänzungsleistungen an.  

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Angaben zur Antragstellerin, zum Antragsteller
Personalien

Bitte geben Sie Ihre Personalien und Ihre Kontakt­angaben an.

Bitte wählen Sie Ihre Anrede aus.
Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
756.xxxx.xxxx.xx
Bitte geben Sie Ihre AHV-Nummer ein.
tt.mm.jjjj
Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein.
Bitte geben Sie die Postleitzahl an.
    Bitte geben Sie den Ort ein.
      Bitte geben Sie die Strasse ein.
        Bitte geben Sie die Strassennummer ein.
        Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer ein.
        Bitte geben Sie Ihre Nationalität ein.
        Bitte geben Sie die Aufenthaltsbewilligung an.
        Wie hoch ist Ihr Vermögen?

        Ergänzungs­leistungen können Sie beantragen, wenn Ihr Vermögen nicht höher ist als 100'000 Franken plus 50'000 Franken pro Kind. Wohn­eigentum, in dem Sie selbst wohnen, zählt für diese Ober­grenze nicht. Entscheidend ist der Stand Ihres Vermögens am 1. Tag des Anmelde­monats beziehungsweise am 1. Tag des Monats, in dem Sie ins Heim gezogen sind (sofern dies weniger als 6 Monate her ist).

        Ausweis

        Bitte laden Sie eine Kopie eines Ausweises hoch:

        • Schweizerin oder Schweizer: Pass (Seite mit den Personalien) oder Identitäts­karte (Vorderseite und Rückseite)
        • Ausländerin oder Ausländer: Ausländer­ausweis (Vorderseite und Rückseite)
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        Steuererklärung

        Bitte laden Sie die letzte definitive Steuer­erklärung hoch (inklusive Wertschriften- und Guthaben­verzeichnis).

        Bitte laden Sie die Steuererklärung hoch.
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        Haben Sie schon früher einmal Ergänzungsleistungen erhalten oder beantragt?

        Zutreffendes bitte auswählen.

        Angaben zu den Kindern
        Personalien der minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kinder unter 25

        Bitte führen Sie alle eigenen Kinder bis 25 Jahre und in Ausbildung auf.

        Bitte geben Sie den Vornamen ein.
        Bite geben Sie den Namen ein.
        756.xxxx.xxxx.xx
        Bitte geben Sie die AHV-Nummer ein.
        tt.mm.jjjj
        Bitte geben Sie das Geburtsdatum ein.

        Bei gleichem Wohnsitz können Sie den Adressblock leer lassen.

        Bitte geben Sie die Postleitzahl an.
          Bitte geben Sie den Ort ein.
            Bitte geben Sie die Strasse ein.
              Bitte geben Sie die Strassennummer ein.
              Ausweis

              Bitte laden Sie eine Kopie eines Ausweises hoch:

              • Schweizerin oder Schweizer: Pass (Seite mit den Personalien) oder Identitäts­karte (Vorderseite und Rückseite)
              • Ausländerin oder Ausländer: Ausländer­ausweis (Vorderseite und Rückseite)
              Bitte laden Sie den Ausweis hoch.
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              Ausbildungsnachweis

              Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn 16 bis 25 Jahre alt und in Ausbildung ist: Bitte laden Sie einen der folgenden Ausbildungs­nachweise hoch:

              • Lehrvertrag
              • oder Schulbestätigung
              • oder Studienbescheinigung (Immatrikulations­bestätigung)
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              Steuererklärung

              Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn 18 bis 25 Jahre alt und in Ausbildung ist: Bitte laden Sie die letzte definitive Steuer­erklärung hoch (inklusive Wertschriften- und Guthaben­verzeichnis).

              Bitte laden Sie die Steuererklärung hoch.
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              Weitere Kinder (bis 25 Jahre)
              Vertretung
              Haben Sie eine Rechtsvertretung?

              Zutreffendes bitte auswählen.

              Gewünschte Auszahlungsart
              Auf welches Konto sollen die Ergänzungsleistungen überwiesen werden?

              Bitte geben Sie das gewünschte Konto an.

              Konto der Antragstellerin, des Antrag­stellers

              Bitte geben Sie den Namen der Bank ein.
              CHxx xxxx xxxx xxxx xxxx x
              Bitte geben Sie die IBAN ein.
              Sollen die Ergänzungsleistungen einer Drittperson oder Behörde überwiesen werden?

              Zutreffendes bitte auswählen.

              Heimaufenthalt
              Wohnen Sie im Heim?
              Wohnen Sie im Heim? Setzen Sie bitte das Häkchen, wenn Sie in einem Heim wohnen. Sie können mehrere Heime hinzufügen.
              Wohnt eines Ihrer Kinder im Heim?

              Zutreffendes bitte auswählen.

              Lebt eines Ihrer Kinder in einer Pflegefamilie?

              Zutreffendes bitte auswählen.

              Bestätigung
              Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

              Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise für sich oder eine andere Person zu Unrecht Zusatz­leistungen erwirkt, kann – sofern nicht ein mit höherer Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen vorliegt – mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Wer in Verletzung der Auskunfts­pflicht wissentlich unwahre Auskunft erteilt oder die Auskunft verweigert, kann mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden (Art. 31 des Gesetzes über Ergänzungs­leistungen).
              Unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zudem zurückerstattet werden. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für Beihilfen, Kantonale Zuschüsse und Gemeinde­zuschüsse.

              Ihre Antwort
              Bitte bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
              Pflicht zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass

              Wenn der Nachlass 40'000 Franken übersteigt, müssen die Erbinnen und Erben die nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Leistungen zurückerstatten. Die Rückerstattungspflicht beschränkt sich auf den Nachlass. Erbinnen und Erben müssen keine Leistungen aus ihrem Vermögen zurückerstatten.

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              Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein.
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              756.xxxx.xxxx.xx
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