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Einzelpersonen

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Einzelpersonen: Einzelpersonen

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente: Anmeldung für Einzelpersonen

Dieses Formular ist für Einzel­personen sowie für Kinder und junge Erwachsene, die im Heim oder in einer Pflege­familie leben.

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Erfolgreich
Schritt 1

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Erfolgreich
Schritt 2

  • 1. AHV-Nummer
  • 2. Arbeit
  • 3. Rente, Taggeld, Vorsorge
  • 4. Ausland
  • 5. Weitere Einnahmen
  • 6. Beihilfen, Zuschüsse
  • 7. Bestätigung
AHV-Nummer der Antragstellerin, des Antragstellers
Bitte geben Sie Ihre AHV-Nummer ein

Sie haben Schritt 1, 2 und 3 bereits ausgeführt und die Angaben und Beilagen zu Personalien, Vermögen und Einnahmen übermittelt. Nun beginnen Sie mit Schritt 4. Bitte geben Sie nochmals Ihre AHV-Nummer an, damit Ihre Angaben und Beilagen korrekt zugeordnet werden.

756.xxxx.xxxx.xx
Bitte geben Sie die AHV-Nummer ein.
Arbeit
Sind Sie erwerbstätig?

Zutreffendes bitte auswählen.

Waren Sie in den letzten 5 Jahren erwerbstätig?

Zutreffendes bitte auswählen.

Rente, Taggeld, Vorsorge
Erhalten Sie eine AHV- oder IV-Rente?

Zutreffendes bitte auswählen.

Erhalten Sie eine Rente der beruflichen Vorsorge?

Gemeint ist eine Rente der Pensionskasse (BVG).

Haben Sie eine Kapitalauszahlung erhalten?

Oder haben Sie sich jemals Kapital der beruflichen Vorsorge oder ein Freizügigkeits­guthaben auszahlen lassen?

Haben Sie ein Freizügigkeitskonto?

Gemeint ist ein Sperrkonto für Pensionskassen­guthaben.

Haben Sie Leistungen bei einer Pensionskasse angemeldet und noch keinen Bescheid erhalten?

Oder bei einer anderen Versicherung?

Erhalten Sie Renten von anderen Versicherungen?

Zum Beispiel von: Unfall­versicherung, Militär­versicherung, Haftpflicht­versicherung.

Erhalten Sie Taggelder von einer Versicherung?

Gemeint sind Taggelder von einer Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Arbeitslosen­versicherung oder Taggelder von Erwerbs­ersatz (EO) oder Mutterschafts­entschädigung.

Erhalten Sie eine Hilflosenentschädigung?

Gemeint ist eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, Unfall- oder Militär­versicherung.

Ausland
Haben Sie im Ausland gearbeitet?

Zutreffendes bitte auswählen.

Erhalten Sie aus dem Ausland eine Rente?

Zutreffendes bitte auswählen.

Haben Sie sich im Ausland bei einer Versicherung angemeldet und noch keinen Entscheid erhalten?

Zutreffendes bitte auswählen.

Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Monate am Stück im Ausland?

Zutreffendes bitte auswählen.

Weitere Einnahmen
Erhalten Sie Zinsen aus Sparguthaben, Wertschriften, Darlehen usw.?

Zutreffendes bitte auswählen.

Haben Sie sonstige Einkommen?

Zum Beispiel Naturaleinkommen, Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Nutzniessung, Wohnrecht, Mietzinseinnahmen, Stipendien. Führen Sie nur Einkommen auf, die Sie nicht bereits oben angegeben haben.

Erhalten Sie Unterhaltsbeiträge?

Zutreffendes bitte auswählen.

Kantonale Beihilfen und Zuschüsse, Gemeindezuschüsse
Möchten Sie auf Beihilfen, Zuschüsse oder allfällige Gemeindezuschüsse verzichten?

Kantonale Beihilfen, kantonale Zuschüsse und allfällige Gemeinde­zuschüsse müssen Sie zurückzahlen, wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation wesentlich verbessert. Sie können bei der Anmeldung auf Beihilfen, kantonale Zuschüsse und/oder Gemeinde­zuschüsse freiwillig verzichten. Den Verzicht können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

Ihre Antwort
Bestätigung
Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise für sich oder eine andere Person zu Unrecht Zusatz­leistungen erwirkt, kann – sofern nicht ein mit höherer Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen vorliegt – mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätze bestraft werden. Wer in Verletzung der Auskunfts­pflicht wissentlich unwahre Auskunft erteilt oder die Auskunft verweigert, kann mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden (Art. 31 des Gesetzes über Ergänzungs­leistungen).
Unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zudem zurückerstattet werden. Diese Bestimmungen gelten sinngemäss für Beihilfen, Kantonale Zuschüsse und Gemeinde­zuschüsse.

Ihre Antwort
Bitte bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Pflicht zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass

Wenn der Nachlass 40'000 Franken übersteigt, müssen die Erbinnen und Erben die nach dem 1. Januar 2021 bezogenen Leistungen zurückerstatten. Die Rückerstattungspflicht beschränkt sich auf den Nachlass. Erbinnen und Erben müssen keine Leistungen aus ihrem Vermögen zurückerstatten.

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Möchten Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Dokument speichern?

Sie haben ganz am Schluss die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular als PDF-Dokument herunterzuladen und lokal zu speichern. Aus Sicherheits­gründen stellen wir Ihnen das ausgefüllte Formular nicht mit E-Mail zu. Schliessen Sie das Browser-Fenster erst, wenn Sie die Empfangs­bestätigung sehen.

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Wir senden Ihnen eine E-Mail an die gewünschte Adresse. Die E-Mail enthält einen Link. Wenn Sie darauf klicken, kommen Sie zurück zum Formular und können es weiterausfüllen. Aus Datenschutzgründen müssen Sie sich mit Ihrer eigenen AHV-Nummer identifizieren.

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