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Hinweise
Informationsbedarf für Überbrückungsleistungen (ÜL): Hinweise
Informationsbedarf für Überbrückungsleistungen (ÜL)
Können ÜL durch EL abgelöst werden? Ist die Mindestversicherungsdauer erfüllt? Mit diesem Formular bestellen ÜL-Durchführungsstellen Informationen bei der SVA Zürich.
Hinweise
Welche Unterlagen braucht die SVA Zürich?
Die mit der ÜL-Anmeldung erfassten Angaben zur Person genügen für die Abklärungen der SVA Zürich leider nicht. Durchführungsstellen müssen mit jeder Anfrage zwingend das vollständig ausgefüllte und von der versicherten Person unterzeichnete Formular «Antrag für eine Rentenvorausberechnung» einreichen.
Wichtig zu wissen: Im Rahmen von ÜL-Abklärungen (Standard-Auftrag) wird keine Vorausberechnung der Altersrente gemacht. Die SVA Zürich braucht die im Antrag gemachten Angaben für die ÜL-Abklärungen. Wünscht die Durchführungsstelle und/oder die versicherte Person explizit die Vorausberechnung der Altersrente, so muss für die ÜL-Abklärung die Option «erweiterter Informationsbedarf» gewählt werden.
Ausfüllen des Formulars «Rentenvorausberechnung»: Die versicherte Person kann das Formular online am Bildschirm ausfüllen. Das leere Formular kann auch ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden.
Wie wird das Abklärungsergebnis zugestellt?
Die SVA Zürich stellt den Durchführungsstellen die Informationen auf dem Postweg zur Verfügung. Vorausberechnung der AHV-Rente: Die versicherte Person erhält – ebenfalls mit Briefpost - eine Kopie des Ergebnisses.
Wie lange dauert die Antwortzeit?
Die Erfahrung zeigt, dass das individuelle AHV-Konto häufig zuerst aktualisiert werden muss. Dazu ein Beispiel: Nach einer Scheidung werden die während der gemeinsamen Ehejahre erzielten Einkommen geteilt. Wurde dieses «Splitting» noch nicht gemacht, so muss dieses zuerst durchgeführt werden. Dafür benötigt die SVA Zürich das Scheidungsurteil der betroffenen Personen.
Wenn alle notwendigen Unterlagen mit dem Bestellformular eingereicht werden, stellt die SVA Zürich das Ergebnis innerhalb eines Monats zu.