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Hinweise
Familienzulagen: Anmeldung für Angestellte: Hinweise
Familienzulagen: Anmeldung für Angestellte
Per 1. Januar 2025 ist die SVA Zürich für die Familienzulagen zuständig. Melden Sie sich mit diesem Formular für Familienzulagen an.
Hinweise
Bisher wurde Ihr Anspruch auf Familienzulagen von Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber überprüft. Per 1. Januar 2025 ist die SVA Zürich zuständig für die Durchführung der Familienzulagen. Damit wir Ihren Anspruch ohne Unterbruch auszahlen können, brauchen wir eine neue Anmeldung für Familienzulagen.
Welche Unterlagen braucht die SVA Zürich?
Um den Anspruch auf Familienzulagen zu prüfen, braucht die SVA Zürich folgende Unterlagen:
Bei geschiedenen oder getrennten Paaren:
- Scheidungsurteil oder Trennungsurteil
Bei nicht verheirateten Eltern:
- Sorgerechtsvereinbarung (falls keine vorliegt, liegt das Sorgerecht von Gesetzes wegen bei der Mutter)
Bei Kindern ab 16 Jahren:
- Ausbildungsbestätigung (zum Beispiel Immatrikulationsbestätigung, Schulbestätigung oder von der kantonalen Behörde genehmigter Lehrvertrag)
Bei ausländischen Kindern:
- Wohnsitzbestätigung oder Kopie des Ausländerausweises
Bei Kindern mit Wohnsitz im Ausland:
- Geburtsschein oder Familienausweis (Familienbüchlein)
Bei Pflegekindern:
- Pflegevertrag
Formular «Familienzulagen: Anmeldung für Angestellte» ausfüllen