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Hinweise

Familienzulagen: Anmeldung für Angestellte: Hinweise

Familienzulagen: Anmeldung für Angestellte

Per 1. Januar 2025 ist die SVA Zürich für die Familienzulagen zuständig. Melden Sie sich mit diesem Formular für Familienzulagen an. 

Hinweise

Bisher wurde Ihr Anspruch auf Familien­zulagen von Ihrer Arbeit­geberin, Ihrem Arbeit­geber überprüft. Per 1. Januar 2025 ist die SVA Zürich zuständig für die Durch­führung der Familien­zulagen. Damit wir Ihren Anspruch ohne Unter­bruch auszahlen können, brauchen wir eine neue Anmeldung für Familien­zulagen.  

Welche Unterlagen braucht die SVA Zürich? 

Um den Anspruch auf Familienzulagen zu prüfen, braucht die SVA Zürich folgende Unterlagen:

Bei geschiedenen oder getrennten Paaren:

  • Scheidungsurteil oder Trennungsurteil

Bei nicht verheirateten Eltern:

  • Sorgerechtsvereinbarung (falls keine vorliegt, liegt das Sorgerecht von Gesetzes wegen bei der Mutter)

Bei Kindern ab 16 Jahren:

  • Ausbildungsbestätigung (zum Beispiel Immatrikulations­bestätigung, Schul­bestätigung oder von der kantonalen Behörde genehmigter Lehrvertrag)

Bei ausländischen Kindern:  

  • Wohnsitzbestätigung oder Kopie des Ausländer­ausweises

Bei Kindern mit Wohnsitz im Ausland:

  • Geburtsschein oder Familienausweis (Familien­büchlein)

Bei Pflegekindern:

  • Pflegevertrag

 

Formular «Familienzulagen: Anmeldung für Angestellte» ausfüllen

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