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Aufgabe der selbständigen Tätigkeit melden
AHV-Beiträge: Aufgabe der selbständigen Tätigkeit melden : Hinweise
AHV-Beiträge: Aufgabe der selbständigen Tätigkeit melden
Haben Sie Ihre selbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben? Dann senden Sie uns bitte dieses Formular, damit wir Ihr Abrechnungskonto schliessen können.
Hinweise
Beitragspflicht beachten
Auch ohne Erwerbstätigkeit bleiben Sie beitragspflichtig bis zum Referenzalter* (Rentenalter).
Falls Sie das noch nicht erreicht haben und nur noch teilweise oder gar nicht mehr erwerbstätig sind, beachten Sie bitte die Hinweise im Merkblatt für Nichterwerbstätige.
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Mit AHVeasy erledigen Sie Ihre Sozialversicherungsgeschäfte schnell und unkompliziert – auch die Meldung der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit. Wenn Sie bei AHVeasy registriert sind, können Sie die Meldung direkt im Portal vornehmen.
Information zur Bearbeitung
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