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Hinweise

AHV-Anmeldung für Selbständigerwerbende: Hinweise

AHV-Anmeldung für Selbständigerwerbende

Sie sind selbständigerwerbend tätig und möchten sich jetzt bei der Ausgleichskasse anmelden. Mit diesem Formular prüfen wir, ob Sie die Kriterien für die Selbständigkeit erfüllen. 

Hinweise

Haben Sie mehrere Kundinnen und Kunden?

Selbständigerwerbend tätig sein, bedeutet unabhängig sein. Sie treten unter eigenem Namen auf, stellen Rechnungen aus und sind weisungsungebunden. Sie sind Unternehmerin, Unternehmer und tragen das Unternehmerrisiko. Für die AHV-Anerkennung müssen Sie genau diesen Nachweis für die Unabhängigkeit erbringen. Dafür ist es notwendig, dass Sie mehrere Kundinnen und Kunden haben. Das können Sie am einfachsten mit bereits ausgestellten Rechnungen, Zahlungseingängen, Verträgen etc. belegen.

Sie können noch nicht belegen, dass Sie für verschiedene Kundinnen und Kunden tätig sind? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, mit der AHV-Anmeldung noch zuzuwarten. 

Bitte halten Sie für die Anmeldung folgende Belege bereit, sofern für Ihre Branche zutreffend:

  • Gesellschaftsvertrag (wenn Sie Teilhaberin, Teilhaber einer Personengesellschaft sind)
  • Kundenverträge / Offerten (je zwei von verschiedenen Kundinnen und Kunden)
  • Rechnungen oder Quittungen (je drei an verschiedene Kundinnen und Kunden)
  • Zahlungseingänge (je drei von verschiedenen Kundinnen und Kunden)
  • Geschäftskosten (Auslagen für Marketing und Werbung, Arbeitsmaterial etc.)
  • Investiertes Eigenkapital (z.B. Anschaffungen von Material, Mobiliar, Werkzeug)
  • Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag der Geschäftsräume oder Transportmittel
  • Vollmacht (falls ein Treuhandbüro beauftragt wurde)

Selbständig im Nebenberuf: Beitragspflicht beginnt ab CHF 2'300 im Jahr

Wenn Sie im Nebenberuf selbständig sind, sind Sie erst AHV-pflichtig, wenn Sie mit Ihrer Selbständigkeit mehr als CHF 2‘300.00 im Jahr verdienen. Eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist nicht notwendig, wenn Sie     

  • weniger als CHF 2'300.00 im Jahr (Einnahmen minus Ausgaben) verdienen und
  • als Arbeitnehmerin resp. Arbeitnehmer AHV-Beiträge einzahlen;
  • verheiratet sind resp. in eingetragener Partnerschaft leben und Ihre Partnerin, Ihr Partner die AHV-Beiträge deckt;
  • Arbeitslosen-Taggelder beziehen. 

Geschäftssitz im Kanton Zürich?

Für eine Anmeldung bei der SVA Zürich muss Ihr Geschäftssitz im Kanton Zürich sein. Liegt er in einem anderen Kanton, wenden Sie sich bitte an die betreffende kantonale Ausgleichs­kasse.

Sind Sie Mitglied in einem Berufs­verband?

Wenn Sie einem Berufs­verband angeschlossen sind, prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie sich bei der zuständigen Verbands­ausgleichskasse anmelden müssen. Wenn nicht, freuen wir uns über Ihre Anmeldung bei der SVA Zürich.

 

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