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SVA Zürich übernimmt für 94 Gemeinden die Überbrückungsleistungen
SVA Zürich übernimmt für 94 Gemeinden die Überbrückungsleistungen
Wer kurz vor der Pensionierung arbeitslos und ausgesteuert wird, konnte bisher nur Sozialhilfe beantragen. Das ändert sich per 1. Juli 2021 mit der Einführung der Überbrückungsleistungen.
16. Juni 2021

Die Sorgen bei einem Stellenverlust kurz vor dem Rentenalter sind gross. Was passiert, wenn ich keine neue Stelle finde? Was mache ich, wenn mein Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung endet? Wie finanziere ich dann meinen Lebensunterhalt?
Bisher blieb den Betroffenen nur der Gang aufs Sozialamt. Genau hier setzen die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) an. Überbrückungsleistungen sichern ausgesteuerten, erwerbslosen Personen nach dem 60. Altersjahr in der Regel bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen. Die Höhe der Überbrückungsleistungen wird individuell berechnet. Dabei orientiert sich die Berechnung stark an jener der Ergänzungsleistungen.
SVA Zürich ist zuständig für 94 Gemeinden
Im Kanton Zürich sind die Durchführungsstellen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zuständig für die neue Leistung. Diese Stellen befinden sich bei der Wohngemeinde. Im Kanton Zürich können die Gemeinden die Durchführung der SVA Zürich übertragen. Per 1. Juli 2021 übernimmt die SVA Zürich diese Aufgabe für 94 Gemeinden. Detaillierte Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Berechnung und zur Anmeldung sind auf der Webseite der SVA Zürich zu finden.