Sprunglinks
Prämienverbilligung im Kanton Zürich: Das ändert ab 2021
Prämienverbilligung im Kanton Zürich: Das ändert ab 2021
Künftig erhalten nur noch Personen eine individuelle Prämienverbilligung (IPV), die tatsächlich in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Der Kanton setzt mit der Gesetzesänderung auf eine gerechtere Verteilung der vorhandenen Mittel.
11. Dezember 2020, SVA Zürich

Die neue Prämienverbilligung ist bedarfsgerechter. Dafür werden die Steuerabzüge genauer betrachtet. Wer nur aufgrund von Abzügen für den Unterhalt von Liegenschaften oder für Beiträge an die Altersvorsorge auf ein tiefes Einkommen kommt, hat künftig keinen Anspruch auf eine IPV. Diese Abzüge werden wieder hinzugerechnet. Auch junge Erwachsene in Ausbildung, die aufgrund der Unterstützung der Eltern finanziell gut gestellt sind, erhalten keine IPV mehr.
Höhe der IPV abhängig vom Einkommen
Neu müssen alle Versicherten rund 40 Prozent der Krankenkassenprämie selbst bezahlen plus einen einkommensabhängigen Anteil vom Rest. Was bleibt, übernimmt der Kanton als Prämienverbilligung. Je tiefer das Einkommen ist, desto höher ist der Beitrag des Kantons.
Weiter hat der Kantonsrat eine Vermögensgrenze eingeführt. Für Verheiratete und Alleinerziehende liegt diese bei 300'000 Franken und für Alleinstehende bei 150'000 Franken. Wer mehr Vermögen hat, erhält keine Prämienverbilligung.
Aktuelle Steuerperiode massgebend
Die IPV wird jedes Jahr neu berechnet. Massgebend für den Anspruch sind immer die aktuellen Steuerfaktoren des betreffenden Jahres. Deshalb werden in einem ersten Schritt nur 80 Prozent des Betrags an die Krankenkasse überwiesen. Sobald die definitiven Faktoren feststehen, erfolgt die Restzahlung. Für das Jahr 2021 bedeutet das, dass die Restzahlung erst 2022 oder sogar 2023 erfolgt.
SVA Zürich zentrale Koordinationsstelle im Kanton Zürich
Die SVA Zürich übernimmt im Kanton Zürich die gesamte Anspruchsprüfung für die Kundinnen und Kunden, die Berechnung der IPV-Höhe und die Auszahlung an die Krankenkasse. Wer im Sommer nicht automatisch einen IPV-Antrag erhielt, aber meint, Anspruch zu haben, kann das Online-Formular ausfüllen: www.svazurich.ch/nachmeldung