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Lohnbeitrag an 1. Säule steigt für Vaterschaftsurlaub

Lohnbeitrag an 1. Säule steigt für Vaterschaftsurlaub

Für den Januar­lohn gilt ein höherer AHV/IV/EO-Abzug: 5,3 Prozent (bisher 5,275 Prozent). Grund dafür ist die Ein­führung des Vater­schafts­urlaubs.

09. Dezember 2020, SVA Zürich

Lohnbeiträge an 1. Säule steigen für Vaterschaftsurlaub

14 Tage bezahlter Vaterschafts­urlaub, frei wähl­bar innert 6 Monaten ab Geburt des Kindes: Ab Neujahr 2021 ist es so weit. Finanziert wird die neue Leistung über die Erwerbs­ersatz­ordnung (EO). Wie bereits die Entschädigung für den Erwerbs­ausfall in Mutterschafts­urlaub, Militär-, Zivil­schutz- und Zivil­dienst. Für den Vaterschafts­urlaub rechnet der Bund für das Jahr 2021 mit Kosten von rund 230 Millionen Franken.

0,05 Prozent­punkte mehr für die EO

Um die Mehr­kosten durch den Vater­schafts­urlaub zu decken, erhöht der Bund nun den EO-Beitrags­satz um 0,05 Prozent­punkte von bisher 0,45 auf neu 0,5 Prozent. Damit steigt der Gesamt­beitrag für AHV, IV und EO von bisher 10,55 auf 10,6 Prozent, für Arbeit­gebende und Arbeit­nehmende je die Hälfte.  

Neu ab Januarlohn

Was heisst das konkret? Vom Januar­brutto­lohn sind 5,3 Prozent für AHV/IV/EO abzuziehen (bisher 5,275).

Mit dem Online-Rechner der SVA Zürich lassen sich die neuen Beiträge bereits heute berechnen:

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