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Lohnbeitrag an 1. Säule steigt für Vaterschaftsurlaub
Lohnbeitrag an 1. Säule steigt für Vaterschaftsurlaub
Für den Januarlohn gilt ein höherer AHV/IV/EO-Abzug: 5,3 Prozent (bisher 5,275 Prozent). Grund dafür ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs.
09. Dezember 2020, SVA Zürich
14 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub, frei wählbar innert 6 Monaten ab Geburt des Kindes: Ab Neujahr 2021 ist es so weit. Finanziert wird die neue Leistung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Wie bereits die Entschädigung für den Erwerbsausfall in Mutterschaftsurlaub, Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst. Für den Vaterschaftsurlaub rechnet der Bund für das Jahr 2021 mit Kosten von rund 230 Millionen Franken.
0,05 Prozentpunkte mehr für die EO
Um die Mehrkosten durch den Vaterschaftsurlaub zu decken, erhöht der Bund nun den EO-Beitragssatz um 0,05 Prozentpunkte von bisher 0,45 auf neu 0,5 Prozent. Damit steigt der Gesamtbeitrag für AHV, IV und EO von bisher 10,55 auf 10,6 Prozent, für Arbeitgebende und Arbeitnehmende je die Hälfte.
Neu ab Januarlohn
Was heisst das konkret? Vom Januarbruttolohn sind 5,3 Prozent für AHV/IV/EO abzuziehen (bisher 5,275).
Mit dem Online-Rechner der SVA Zürich lassen sich die neuen Beiträge bereits heute berechnen: