Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Höherer Mindestbeitrag an AHV, IV und EO

Höherer Mindestbeitrag an AHV, IV und EO

Für nicht­erwerbs­tätige Studierende bis 25 sowie für Bezügerinnen und Bezüger von Sozial­hilfe oder Ergänzungs­leistungen bis 64/65 erhöht sich der Mindest­beitrag inkl. Verwaltungs­kosten von CHF 520.80 auf CHF 528.15.

14. Dezember 2020, SVA Zürich

Die AHV/IV/EO-Beiträge ändern für alle Versicherten: Angestellte, Selbständig­erwerbende und Nicht­erwerbs­tätige. Worauf es besonders ankommt, ist der jährliche Mindest­beitrag von neu CHF 503.00 (CHF 528.15 inkl. Verwaltungs­kosten). Er gilt für alle Bezügerinnen und Bezüger von Sozial­hilfe oder Ergänzungs­leistungen bis zum Renten­alter (64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer). Ebenso für nicht­erwerbs­tätige Studierende bis 25 Jahre. Bei allen übrigen Nicht­erwerbs­tätigen, zum Beispiel Früh­pensionierten, hängt der Beitrag ab von Vermögen und Renten- oder Ersatz­einkommen.

Ausnahmen für Verheiratete

In vielen Fällen brauchen verheiratete Nicht­erwerbs­tätige keine Beiträge zu bezahlen. Dann nämlich, wenn die Ehe­partnerin oder der Ehe­partner erwerbs­tätig ist und einen Jahres­lohn von mindestens CHF 9494.00 brutto erhält. Bei Selbständig­keit ist das Minimum ein Jahres­einkommen von CHF 18'400.00. Dies gilt sinn­gemäss auch für eingetragene Partner­schaften. Ob im konkreten Fall die Bedingungen erfüllt sind, dass eigene Beiträge entfallen, prüft die Ausgleichs­kasse auf Anfrage.

Was gilt bei einem Neben­job?

Wer mit seinem Lohn bereits Beiträge an AHV, IV und EO geleistet hat, kann diese auf Wunsch anrechnen lassen. Dann passt die Ausgleichs­kasse die Rechnung an. Voraus­setzung ist ein Lohn­ausweis, auf dem der Abzug für AHV, IV und EO fest­gehalten ist.

Wer nicht in der Lage ist, die Rechnung für den Mindest­beitrag auf einmal zu begleichen, kann bei der Ausgleichs­kasse nach Raten­zahlung fragen.

SVA Zürich

Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen

Kontakt

Footer