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Bezahlter Urlaub bei Adoption eines Kleinkindes

Bezahlter Urlaub bei Adoption eines Kleinkindes

Ein Kind unter 4 Jahren aufzunehmen, schafft eine neue Situation und braucht Familienzeit. Ab dem 1. Januar 2023 haben berufs­­tätige Adoptiv­eltern Anrecht auf 2 Wochen Urlaub und Entschädigung für den Erwerbs­ausfall.

15. Dezember 2022

Paar mit Kleinkind auf der Rolltreppe in einem Einkaufszentrum

14 Tage bezahlter Urlaub, zusammenhängend oder tageweise innert 12 Monaten ab Aufnahme des Kindes: Darauf haben Eltern neu Anspruch, wenn sie ein Kind unter 4 Jahren zur Adoption aufnehmen. Anspruch haben sowohl künftige Eltern, deren Adoptions­entscheid noch aussteht, als auch Eltern, die ihr Kind bereits im Ausland adoptiert haben. Keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat jedoch, wer ein Stiefkind adoptiert, also ein Kind der Partnerin oder des Partners.

Sind beide Elternteile berufstätig, können sie die 14 Tage frei untereinander aufteilen. Pro Tag ist aber nur ein Taggeld für einen Elternteil möglich.

Als Entschädigung für den Erwerbsausfall erhalten die Eltern Taggelder in Höhe von 80 Prozent ihres durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Unterbrechung, höchstens 220 Franken pro Tag.

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