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Arbeitslosenversicherung: ALV2 fällt weg

Arbeitslosenversicherung: ALV2 fällt weg

Das Solidaritäts­prozent auf hohen Lohn­anteilen wird per 1. Januar 2023 aufgehoben. Das heisst: Lohn­anteile über 148'200 Franken brutto im Jahr beziehungs­weise 12'350 Franken im Monat sind beitragsfrei.

13. Dezember 2022

Frau schaut auf den Laptop.

Seit gut 10 Jahren wird das Solidaritäts­prozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosen­versicherung (ALV) erhoben. Inzwischen sind die Finanzen der ALV wieder im Lot und ihr Ausgleichs­fonds per Ende 2022 ausreichend dotiert. Deshalb entfällt die rechtliche Grundlage für das Solidaritäts­prozent per Neujahr 2023. Somit sind die Beiträge an die ALV wieder auf den versicherten Lohn begrenzt.

Am ALV-Beitrag auf Monatslöhnen bis 12'350 Franken beziehungs­weise Jahreslöhnen bis 148'200 Franken ändert sich nichts: Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen weiterhin je 1,1 Prozent, total 2,2 Prozent.

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