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Arbeitslosenversicherung: ALV2 fällt weg
Arbeitslosenversicherung: ALV2 fällt weg
Das Solidaritätsprozent auf hohen Lohnanteilen wird per 1. Januar 2023 aufgehoben. Das heisst: Lohnanteile über 148'200 Franken brutto im Jahr beziehungsweise 12'350 Franken im Monat sind beitragsfrei.
13. Dezember 2022
Seit gut 10 Jahren wird das Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) erhoben. Inzwischen sind die Finanzen der ALV wieder im Lot und ihr Ausgleichsfonds per Ende 2022 ausreichend dotiert. Deshalb entfällt die rechtliche Grundlage für das Solidaritätsprozent per Neujahr 2023. Somit sind die Beiträge an die ALV wieder auf den versicherten Lohn begrenzt.
Am ALV-Beitrag auf Monatslöhnen bis 12'350 Franken beziehungsweise Jahreslöhnen bis 148'200 Franken ändert sich nichts: Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen weiterhin je 1,1 Prozent, total 2,2 Prozent.