Ende September 2020 sagte das Schweizer Stimmvolk mit grosser Mehrheit Ja zum bezahlten Vaterschaftsurlaub. Und bereits für ab dem 1. Januar 2021 geborene Babys konnte der Anspruch geltend gemacht werden. Die Väter können die Urlaubstage nach der Geburt des Kindes innerhalb von sechs Monaten beziehen. Eine Kumulation von Anmeldungen verzeichnete die SVA Zürich im Sommer. Trotzdem lag die Zahl der Anmeldungen deutlich unter den Erwartungen.
Eine mögliche Erklärung kommt vom telefonischen Kundendienst der SVA Zürich. Dort hat man die Erfahrung gemacht, dass sich Väter zwar nach ihrem Anspruch erkundigten, sich aber auch besorgt zeigten, da ihr Arbeitgeber dem Vaterschaftsurlaub gegenüber kritisch eingestellt sei. Es würde nicht gerne gesehen, wenn Mitarbeitende Vaterschaftsurlaub anmelden.
Aufgrund der Häufung solcher Aussagen ist davon auszugehen, dass im Einführungsjahr längst nicht alle Väter ihren Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub geltend gemacht haben und die Etablierung der neuen Leistung mehr Zeit braucht.
Weiterführende Informationen
SVA Zürich Jahresbericht 2021: www.svazurich.ch/jahresbericht