Prozessgrafik erklärt den zeitlichen Ablauf
Das neue Zürcher System für die Prämienverbilligung ist nicht leicht zu erklären. Die SVA Zürich hat nun den Ablauf der Prämienverbilligung grafisch aufbereitet. Die Illustration zeigt, wie das neue Zürcher System funktioniert und was es so anspruchsvoll macht.
Aufgrund des zweistufigen Zuspracheverfahrens (provisorisch/definitiv) überschneiden sich mehrere Prämienverbilligungsjahre. Im 4. Quartal 2023 beispielsweise produziert und verschickt die SVA Zürich definitive Entscheide für die Jahre 2021 und 2022. Zeitgleich beginnt der Versand der provisorischen Entscheide zur Prämienverbilligung 2024. Für das Jahr 2023 läuft weiterhin die Eingabefrist: Anträge für das Jahr 2023 können noch bis zum 31. März 2024 eingereicht werden. Der Anspruch für das Jahr 2024 kann bis zum 31. März 2025 geltend gemacht werden.
Die auf der Webseite der SVA Zürich publizierten Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung sowie der Online-Rechner zeigen, ob es sich lohnt, einen Antrag einzureichen und den Anspruch prüfen zu lassen. Dafür steht ein Online-Formular zur Verfügung.
Weiterführende Information
Webseite SVA Zürich: www.svazurich.ch/ipv