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Ukraine: Prämienverbilligung für Erwerbstätige mit Schutzstatus S
Ukraine: Prämienverbilligung für Erwerbstätige mit Schutzstatus S
Fast 1000 Geflüchtete aus der Ukraine sind im Kanton Zürich erwerbstätig. Wer genügend verdient und keine Asylfürsorge mehr braucht, kann Antrag auf Prämienverbilligung stellen.
25. Juli 2022
Der Kanton Zürich erteilt seit Mitte März Arbeitsbewilligungen für Personen aus der Ukraine. Sie haben den Schutzstatus S, und dieser erlaubt es, einer Arbeit nachzugehen. Die Zahl der erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer steigt seither kontinuierlich. Was vielen nicht bekannt ist: Personen mit Schutzstatus S haben unter Umständen Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Voraussetzungen dafür sind im Asylgesetz geregelt: Das Recht auf eine Prüfung des Anspruchs hat, wer Lohn erhält und für den Lebensunterhalt selber aufkommen kann. Solange jemand Leistungen der Asylfürsorge braucht, besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Ein Antrag für die Prämienverbilligung für das Jahr 2022 kann auch rückwirkend eingereicht werden. Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S benutzen dafür bitte das PDF-Anmeldeformular auf der Webseite der SVA Zürich. So ist das Vorgehen: Formular ausdrucken, ausfüllen und auf dem Postweg der SVA Zürich zustellen. Übrigens: Ab Mitte August können Erwerbstätige aus der Ukraine die IPV-Anmeldung auch online ausfüllen und einreichen.