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Prämienverbilligung: Anträge für das Jahr 2022 sind unterwegs
Prämienverbilligung: Anträge für das Jahr 2022 sind unterwegs
Die SVA Zürich startet diese Woche den Versand der Prämienverbilligungs-Anträge. Wer voraussichtlich Anspruch hat, erhält bis Ende Juni automatisch einen Antrag.
12. Mai 2021
Mit der individuellen Prämienverbilligung (IPV) werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Im Kanton Zürich betrifft dies rund 250'000 Haushalte. Sie erhalten bis Ende Juni von der SVA Zürich automatisch einen Antrag. Massgebend für die Beurteilung sind die aktuellsten Steuerfaktoren, in der Regel die des Jahres 2019. Die SVA Zürich empfiehlt allen Kundinnen und Kunden, die Anmeldung elektronisch einzureichen. Das geht einfacher und schneller. Das Online-Formular führt Schritt für Schritt durch die Anmeldung.
Im Herbst bestimmt der Regierungsrat jeweils die Eckwerte zur Prämienverbilligung. Sobald diese feststehen, berechnet die SVA Zürich die individuelle Prämienverbilligung. Ab Ende November erhalten die Personen, die den Antrag bis Ende September ausgefüllt haben, den Vorbescheid über ihren Anspruch. Die SVA Zürich überweist den Betrag fristgerecht direkt an die . Die Verbilligung wird dann auf der ersten Prämienrechnung im 2022 berücksichtigt. Wer den Antrag später ausfüllt, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen.
Nachmeldungen ab Juli möglich
Wer bis Ende Juni nicht automatisch ein Antragsformular erhalten hat und glaubt, Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, kann ab Juli online eine Nachmeldung ausfüllen. Für die Nachmeldung braucht es die aktuellsten Steuerfaktoren oder Lohnbescheinigungen.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung 2022 kann bis spätestens 31. März 2023 geltend gemacht werden.