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Ukraine: Geflüchteten Arbeit geben geht ganz einfach

Ukraine: Geflüchteten Arbeit geben geht ganz einfach

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Damit dürfen sie arbeiten. Was müssen Unternehmen und Privat­personen bei einer Anstellung beachten?

23. März 2022

Ukraine-Flagge

Der Krieg in der Ukraine dauert nun schon vier Wochen. Fast 12'000 aus der Ukraine geflüchtete Menschen haben sich in der Schweiz registrieren lassen. Mit dem Ausweis S erhalten sie unter anderem das Recht, eine Erwerb­stätigkeit aufzunehmen – und dies ohne Wartefrist, wie der Bundesrat beschlossen hat.

Unternehmen und Privat­personen können Personen mit Ausweis S somit ohne Weiteres anstellen. Was die Sozial­versicherungen betrifft, gelten die allgemeinen Regeln. Das heisst: Löhne über 2300 Franken im Jahr sind beitrags­pflichtig. Für Arbeit­gebende im Kultur­bereich und für Privat­haushalte sind auch Löhne unter 2300 Franken beitrags­pflichtig. Ausgenommen sind nur sogenannte Sackgeld­jobs: Löhne bis 750 Franken pro Haushalt und Kalender­jahr bis zum Alter von 25 Jahren.

Das mag auf den ersten Blick kompliziert scheinen. Doch Privat­personen im Kanton Zürich, die zum ersten Mal jemanden anstellen, finden alles Wissens­werte unter: www.svazurich.ch/haushalt

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