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Ukraine: Geflüchteten Arbeit geben geht ganz einfach
Ukraine: Geflüchteten Arbeit geben geht ganz einfach
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Damit dürfen sie arbeiten. Was müssen Unternehmen und Privatpersonen bei einer Anstellung beachten?
23. März 2022

Der Krieg in der Ukraine dauert nun schon vier Wochen. Fast 12'000 aus der Ukraine geflüchtete Menschen haben sich in der Schweiz registrieren lassen. Mit dem Ausweis S erhalten sie unter anderem das Recht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen – und dies ohne Wartefrist, wie der Bundesrat beschlossen hat.
Unternehmen und Privatpersonen können Personen mit Ausweis S somit ohne Weiteres anstellen. Was die Sozialversicherungen betrifft, gelten die allgemeinen Regeln. Das heisst: Löhne über 2300 Franken im Jahr sind beitragspflichtig. Für Arbeitgebende im Kulturbereich und für Privathaushalte sind auch Löhne unter 2300 Franken beitragspflichtig. Ausgenommen sind nur sogenannte Sackgeldjobs: Löhne bis 750 Franken pro Haushalt und Kalenderjahr bis zum Alter von 25 Jahren.
Das mag auf den ersten Blick kompliziert scheinen. Doch Privatpersonen im Kanton Zürich, die zum ersten Mal jemanden anstellen, finden alles Wissenswerte unter: www.svazurich.ch/haushalt