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Preisvergleich bei Hörgeräten lohnt sich

Preisvergleich bei Hörgeräten lohnt sich

Wenn das Gehör nachlässt, kann das viele Ursachen haben. Oft helfen Hörgeräte, die Hör­leistung zu verbessern. Die AHV resp. die IV beteiligt sich mit einem Pauschal­betrag an den Kosten eines Hör­geräts.

03. November 2020, SVA Zürich

Preisvergleich bei Hörgeräten lohnt sich

Nimmt die Hörleistung ab, lohnt sich eine frühzeitige Anmeldung bei der AHV resp. der IV. So kann eine Ohren­ärztin oder ein Ohren­arzt rasch klären, ob ein Hör­gerät hilft, die Hör­leistung zu verbessern. Besteht ein Anspruch, beteiligt sich die AHV resp. die IV mit einem Pauschal­betrag an den Kosten eines Hörgeräts. Die Pauschal­vergütung reicht oftmals, um ein qualitativ hoch­wertiges Hör­gerät zu erwerben. Dies bestätigt eine neue Studie des Bundes­amtes für Sozial­versicherungen (BSV). 

Pauschalpreise bei Hörgeräten

Die Expertise einer Ohrenärztin oder eines Ohrenarztes bildet die Grundlage für den Anspruch auf einen Pauschalbetrag der AHV resp. der IV.

Qualität muss nicht teuer sein

Die 2011 eingeführte Pauschal­vergütung der AHV / IV hatte das Ziel, den Wett­bewerb im Markt zu stärken und die Preise für Hörgeräte zu senken. Das Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Das BSV kommt in seiner Studie zum Schluss, dass die Hör­geräte­trägerinnen und –träger nach wie vor zu viel dazu­zahlen.

Ein Beispiel: Ein betroffener Mann sucht sich bei einer Akustikerin ein Hörgerät aus. Dieses kostet aber rund 500 Franken mehr als der zugesprochene Pauschal­betrag. Die 500 Franken muss er aus eigener Tasche bezahlen. Oftmals aber ist ein teureres Hörgerät nicht nötig. Der vergütete Pauschal­betrag reicht, um ein Hörgerät mit hoher Qualität zu erwerben. Die Studie zeigt, dass die Zufriedenheit sogar gleich hoch ist, wie bei denjenigen mit den höchsten Zuzahlungen.

Sozialversicherungen und Politik sehen Handlungsbedarf

Aus Sicht des Bundes­amtes für Sozial­versicherungen besteht Handlungs­bedarf. Deshalb werden aktuell im Rahmen von politischen Vorstössen  (Kommissionspostulat) Anpassungen für den gesamten Hilfsmittel­bereich untersucht.

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Das Kompetenz­zentrum für Sozial­versicherungen

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