Qualität muss nicht teuer sein
Die 2011 eingeführte Pauschalvergütung der AHV / IV hatte das Ziel, den Wettbewerb im Markt zu stärken und die Preise für Hörgeräte zu senken. Das Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Das BSV kommt in seiner Studie zum Schluss, dass die Hörgeräteträgerinnen und –träger nach wie vor zu viel dazuzahlen.
Ein Beispiel: Ein betroffener Mann sucht sich bei einer Akustikerin ein Hörgerät aus. Dieses kostet aber rund 500 Franken mehr als der zugesprochene Pauschalbetrag. Die 500 Franken muss er aus eigener Tasche bezahlen. Oftmals aber ist ein teureres Hörgerät nicht nötig. Der vergütete Pauschalbetrag reicht, um ein Hörgerät mit hoher Qualität zu erwerben. Die Studie zeigt, dass die Zufriedenheit sogar gleich hoch ist, wie bei denjenigen mit den höchsten Zuzahlungen.
Sozialversicherungen und Politik sehen Handlungsbedarf
Aus Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen besteht Handlungsbedarf. Deshalb werden aktuell im Rahmen von politischen Vorstössen (Kommissionspostulat) Anpassungen für den gesamten Hilfsmittelbereich untersucht.