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Damit der Einstieg kein Ausstieg wird

Damit der Einstieg kein Ausstieg wird

Lehrpersonen erkennen es früh, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Unter­stützung beim Einstieg in die Berufs­welt braucht. An einer Veranstaltung der SVA Zürich konnten sie sich aus­tauschen mit Fach­personen der IV-Berufs­beratung.

25. September 2020, SVA Zürich

Lehrpersonen informieren sich über die Unterstützungsmöglichkeiten der IV-Stelle.

Eltern haben oft Vor­behalte. Sie befürchten, ihre Tochter oder ihr Sohn könnte es mit einem IV-Hintergrund schwerer haben, eine Lehr­stelle zu finden. Dabei ist das Gegen­teil der Fall: Eine recht­zeitige Unter­stützung durch die Fach­personen der IV-Berufs­beratung erleichtert bei gesund­heitlichen Problemen den Einstieg ins Berufs­leben. 

Recht­zeitig handeln, um den Über­gang in die Aus­bildung zu sichern

«Als Lehrpersonen oder Heil­pädagogen haben Sie eine wichtige Vermittler­rolle», sagte Berufs­beraterin Ursula Kessler zu den rund 30 Teil­nehmerinnen und Teil­nehmern – wegen Corona hatten nicht alle Interessenten berück­sichtigt werden können. «Wenn Sie die Eltern recht­zeitig, in der Mitte des zweiten Ober­stufen-Schul­jahres, auf unsere Unter­stützungs­angebote hin­weisen und uns einbeziehen, können die Schülerinnen und Schüler den regulären Berufs­wahl­prozess in der Schule weiter­führen.» 

Drei Berufs­beraterinnen stellten die Palette der Unter­stützungs­möglich­keiten der IV-Stelle vor: von der Beratung bei der Berufs­wahl über Begleitung in der Aus­bildung bis zur finanziellen Unter­stützung bei gesund­heits­bedingten Mehr­kosten. Sie illustrierten dies mit Beispielen aus der Praxis.

Gelegen­heit zum Erfahrungs­austausch

Die Lehrerinnen und Lehrer schätzten es, dass sie konkrete Fragen mit den Berufs­beraterinnen diskutieren konnten. Dabei zeigte sich, wie wichtig der Informations­fluss zwischen Lehr­person und Berufs­beraterin oder Berufs­berater ist. Dafür lassen sich Lehr­personen am besten ab Beginn von den Eltern eine Voll­macht geben. 

Voraus­setzung für die Unter­stützung durch die IV-Stelle ist eine gesund­heit­liche Einschränkung und eine IV-Anmeldung. Sind Lehr­personen unsicher, ob die IV-Stelle ihre Schülerin oder ihren Schüler unter­stützen kann, wenden sie sich lieber einmal zu viel als zu wenig an ihre Ansprech­person auf der IV-Stelle.

Für das kommende Jahr plant die SVA Zürich erneut zwei Informations­veranstaltungen für Lehr­personen. Die Einladung wird auf dieser Website und über den Newsletter des Volks­schulamts VSA erfolgen.

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