Für Medizinische Sachverständige sind die Anforderungen im allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) verbindlich geregelt:
- Facharzttitel
- Eintrag im MedReg
- Berufsausübungsbewilligung
- 5 Jahre klinische Erfahrung
- Versicherungsmedizinische Erfahrung*
*Das SIM-Zertifikat dient als Nachweis für versicherungsmedizinische Erfahrung. Für die Erlangung des SIM-Zertifikats ist eine Übergangszeit von fünf Jahren vorgesehen. Die Nachweispflicht entfällt für Chefärztinnen und Chefärzte sowie für leitende Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken.
Für Neuropsychologische Sachverständige sind die Anforderungen im Krankenversicherungsrecht (KKV) verbindlich geregelt:
- Anerkannter Abschluss in Psychologie und ein eidgenössischer Weiterbildungstitel in Neuropsychologie gemäss Psychologieberufegesetz (PsyG)
- Anerkannter Abschluss in Psychologie nach dem Psychologieberufegesetz (PsyG) und Fachtitel Neuropsychologie der Föderation der Schweizer Psychologiennen und Psycholgen (FSP)
Nebst diesen formalen Kriterien sind unverzichtbar: hohe Fachkompetenz, wirtschaftliche Unabhängigkeit, präzises sprachliches Ausdrucksvermögen, hohe Termintreue.