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Nutzungshinweise

Prämienverbilligung 2027: Nutzungshinweise

Prämienverbilligung 2027

Anspruch auf Prämien­­verbilligung 2027? Informieren Sie sich über die Einkommens­­grenzen für das Jahr 2027.

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Steuererklärung 2025 bereithalten

Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie Ihre Steuer­veranlagung 2025. Wenn Sie diese nicht haben, nehmen Sie die aktuellste Steuer­erklärung zur Hand. Übertragen Sie die Beträge der Steuer­erklärung in unseren Online-Rechner. Sie sehen, welche Ziffern in der Zürcher Steuer­erklärung relevant sind. Vom Ergebnis kann kein Rechts­anspruch abgeleitet werden. Der Leistungsanspruch für das Jahr 2027 kann erst dann exakt bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren für das Jahr 2027 bekannt sind.

Wer gilt als junge Erwachsene oder junger Erwachsener in Ausbildung?

Zu dieser Gruppe gehören Sie, wenn Sie alle drei folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind 18 bis 25 Jahre alt und befinden sich in einer Aus- oder Weiterbildung.
  • Ihr Einkommen ist nicht höher als CHF 2'520 pro Monat oder CHF 30'240 pro Jahr.
  • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eigenen Kinder.

Für Eltern von minder­jährigen Kindern

Leben Sie im Konkubinat und haben Sie minder­jährige Kinder? Der Eltern­teil mit dem höheren Einkommen muss den Anspruch für die Kinder berechnen.

Erklärung zur Mindest­garantie

Die Mindestgarantie für die Prämien­verbilligung gilt für minder­jährige Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung (18 bis 25 Jahre) mit tiefem Einkommen.

Kinder in Ausbildung (18 bis 25 Jahre): Wenn das gemeinsame bereinigte mass­gebende Ein­kommen und Vermögen von Eltern und Kindern in Aus­bildung (18 bis 25 Jahre) unter CHF 94'900 liegt, besteht für die Kinder ein Anspruch auf Prämien­verbilligung.

Nur minder­jährige Kinder: Falls das bereinigte mass­gebende Einkommen und Vermögen der Eltern unter CHF 71'200 liegt, besteht für Kinder ein Anspruch auf Prämien­verbilligung.

Information zum Datenschutz

Die persönlichen Angaben, die Sie in den Online-­Rechner eingeben, werden von der SVA Zürich nicht verarbeitet, auch nicht gespeichert. Es werden lediglich quantitative Auswertungen zur Nutzung des Online-­Rechners gemacht, damit wir diesen weiter verbessern können.

Weiter zum Online-Rechner der SVA Zürich

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