3. Unterstützung beim Arbeitsplatzerhalt
Unser gemeinsames Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten oder anzupassen. Oft können wir dies mit einfachen Massnahmen tun:
- Wir übernehmen die Kosten für ergonomische Arbeitsmittel
- Wir beteiligen uns an Arbeitsplatz- Anpassungen oder Ausbildungskursen
- Wir stellen bei psychischen Problemen einen Job Coach zur Verfügung
Mit diesen Hilfestellungen unterstützen wir die Mitarbeiterin, den Mitarbeiter in der schwierigen Situation und entlasten Vorgesetzte und Teams. Je nach Ausgangslage erreichen wir mit den Massnahmen, dass die betroffene Person eine andere Funktion innerhalb des Unternehmens übernehmen kann.
4. Begleitung beim Wiedereinstieg nach Krankheit
Ihre Mitarbeiterin, Ihr Mitarbeiter ist psychisch erkrankt und über einen längeren Zeitraum am Arbeitsplatz ausgefallen. Oder Sie möchten eine Person mit einer gesundheitlichen Einschränkung neu einstellen. Der Aufbau der Arbeitsfähigkeit nach einer psychischen Erkrankung erfolgt schrittweise, damit die Integration beim bestehenden oder neuen Arbeitgeber erfolgreich ist.
Bei psychischen Erkrankungen ist die Situation langwieriger. Unsere Empfehlung ist: Wenn jemand mehr als 30 Tage am Arbeitsplatz fehlt, dann kann ein reWork Profil weiterhelfen. Arbeitgebende zeigen damit, dass sie den Genesungsprozess unterstützen und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wichtig ist für das Unternehmen.
Unsere Eingliederungsberatenden und Job Coachs beraten und begleiten. Als Arbeitgeberin, Arbeitgeber erhalten Sie je nach Situation auch finanzielle Unterstützung.
5. Personalvermittlung mit kostenloser Probezeit
Krankheit kann jeden treffen. Die meisten Krankheiten haben einen positiven Verlauf, und wir können mit unseren Kundinnen und Kunden die Stellensuche angehen. Die IV-Stelle ist eine professionelle und kostenlose Personalvermittlung. Wir vermitteln nur Bewerberinnen und Bewerber, die zu Ihrem Stellenprofil passen.
Der Arbeitsversuch gibt Ihnen die Möglichkeit, die Fähigkeiten und die Eignung einer Bewerberin, eines Bewerbers während bis zu sechs Monaten zu testen. Sie tragen keine Kosten und kein Risiko. Sie gehen kein Arbeitsverhältnis ein und bezahlen keinen Lohn. Während des Arbeitsversuchs bezahlt die IV in der Regel Taggelder. Wenn der Arbeitsversuch erfolgreich verläuft, besprechen unsere Eingliederungsspezialistinnen und -spezialisten mit Ihnen die Möglichkeiten der Festanstellung.