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Hinweise
AHV-Beiträge: Reduktion für Selbständigerwerbende beantragen: Hinweise
AHV-Beiträge: Reduktion für Selbständigerwerbende beantragen
Sie erzielen als Selbständigerwerbende/r wenig Einkommen und sind zugleich angestellt? Wenn Sie die unter «Hinweise» aufgeführten Kriterien erfüllen, können Sie mit diesem Formular die Reduktion Ihrer AHV-Beiträge beantragen.
Hinweise
Sind Sie zugleich selbständig und angestellt und haben den AHV-Mindestbeitrag bereits mit den Lohnbeiträgen bezahlt?
Wenn Ihr Einkommen als Selbständigerwerbende/r tiefer und Ihr Bruttolohn der Anstellung höher als in der folgenden Tabelle aufgeführt ist, reduzieren sich Ihre AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende/r:
| Kalenderjahr | Selbständigerwerbend mit Einkommen unter: |
Angestellt mit einem AHV-pflichtigen Bruttolohn von mindestens: |
| 2025 und 2026 | CHF 9'370 | CHF 5'000 |
| 2023 und 2024 | CHF 9'084 | CHF 4'851 |
| 2021 und 2022 | CHF 8'900 | CHF 4'703 |
Wenn Sie im selben Kalenderjahr beide Kriterien erfüllen, können Sie uns dies mit dem unten verlinkten Formular melden.
Wichtig: Eine Anpassung der Beiträge ist nur möglich, wenn die definitive Verfügung noch nicht rechtskräftig ist.
Bitte halten Sie für den Antrag folgende Belege bereit:
- Geschäftsabschluss für die selbständige Tätigkeit
- Lohnausweis Ihrer Anstellung
Information zur Bearbeitung
Wir bearbeiten Ihren Antrag so rasch wie möglich. Sie werden aufgrund Ihrer Angaben eine Differenzrechnung von uns erhalten und wir schreiben Ihnen eine allfällige Beitragsdifferenz gut.
Weiter zum Formular Reduktion der Selbständigerwerbenden-Beiträge beantragen