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Hinweise
AHV-Beiträge: Reduktion für Selbständigerwerbende beantragen: Hinweise
AHV-Beiträge: Reduktion für Selbständigerwerbende beantragen
Sie sind selbständig im Nebenberuf oder erzielen wenig Einkommen? Mit diesem Formular beantragen Sie die Reduktion Ihrer AHV-Beiträge.
Hinweise
Sind Sie angestellt und haben den Mindestbeitrag bezahlt?
Selbständigerwerbende bezahlen Beiträge je nach Höhe des Erwerbseinkommens. Wenn Sie als Selbständigerwerbende, Selbständigerwerbender ein Einkommen unter erzielen und im selben Kalenderjahr als Angestellte, Angestellter einen AHV-pflichtigen Bruttolohn von mindestens erhalten, können Sie uns dies melden. Wir reduzieren dann die Selbständigerwerbenden-Beiträge.
Bitte halten Sie für den Antrag folgende Belege bereit:
- Geschäftsabschluss für die selbständige Tätigkeit
- Lohnausweis Ihrer Anstellung
Wichtig: Eine Anpassung der Beiträge ist nur möglich, wenn die definitive Verfügung nocht nicht rechtskräftig ist.
Information zur Bearbeitung
Wir bearbeiten Ihre Meldung so rasch wie möglich. Wir werden Ihnen aufgrund Ihrer Angaben eine Differenzrechnung zustellen und eine allfällige Beitragsdifferenz gutschreiben.
Formular «Reduktion der Selbständigerwerbenden-Beiträge beantragen» ausfüllen