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Hinweise

AHV-Beiträge: Reduktion für Selbständigerwerbende beantragen: Hinweise

AHV-Beiträge: Reduktion für Selbständigerwerbende beantragen

Sie erzielen als Selbständigerwerbende/r wenig Einkommen und sind zugleich angestellt? Wenn Sie die unter «Hinweise» aufgeführten Kriterien erfüllen, können Sie mit diesem Formular die Reduktion Ihrer AHV-Beiträge beantragen. 

Hinweise

Sind Sie zugleich selbständig und angestellt und haben den AHV-Mindestbeitrag bereits mit den Lohnbeiträgen bezahlt?

Wenn Ihr Einkommen als Selbständigerwerbende/r tiefer und Ihr Bruttolohn der Anstellung höher als in der folgenden Tabelle aufgeführt ist, reduzieren sich Ihre AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende/r:

 

Wenn Sie im selben Kalenderjahr beide Kriterien erfüllen, können Sie uns dies mit dem unten verlinkten Formular melden. 

Wichtig: Eine Anpassung der Beiträge ist nur möglich, wenn die definitive Verfügung noch nicht rechtskräftig ist. 

Bitte halten Sie für den Antrag folgende Belege bereit:

  • Geschäftsabschluss für die selbständige Tätig­keit
  • Lohnausweis Ihrer Anstellung

Information zur Bearbeitung

Wir bearbeiten Ihren Antrag so rasch wie möglich. Sie werden aufgrund Ihrer Angaben eine Differenz­rechnung von uns erhalten und wir schreiben Ihnen eine allfällige Beitrags­differenz gut.

Weiter zum Formular Reduktion der Selbständigerwerbenden-Beiträge beantragen

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