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Hinweise

AHV-Beiträge: Reduktion für Selbständigerwerbende beantragen: Hinweise

AHV-Beiträge: Reduktion für Selbständigerwerbende beantragen

Sie sind selbständig im Neben­beruf oder erzielen wenig Einkommen? Mit diesem Formular beantragen Sie die Reduktion Ihrer AHV-Beiträge.

Hinweise

Sind Sie angestellt und haben den Mindestbeitrag bezahlt?

Selbständig­erwerbende bezahlen Beiträge je nach Höhe des Erwerbs­einkommens. Wenn Sie als Selbständig­erwerbende, Selbständig­erwerbender ein Einkommen unter erzielen und im selben Kalenderjahr als Angestellte, Angestellter einen AHV-pflichtigen Brutto­lohn von mindestens erhalten, können Sie uns dies melden. Wir reduzieren dann die Selbständig­erwerbenden-Beiträge.

Bitte halten Sie für den Antrag folgende Belege bereit:

  • Geschäftsabschluss für die selbständige Tätig­keit
  • Lohnausweis Ihrer Anstellung

Wichtig: Eine Anpassung der Beiträge ist nur möglich, wenn die definitive Verfügung nocht nicht rechtskräftig ist.

Information zur Bearbeitung

Wir bearbeiten Ihre Meldung so rasch wie möglich. Wir werden Ihnen aufgrund Ihrer Angaben eine Differenz­rechnung zustellen und eine allfällige Beitrags­differenz gut­schreiben.

Formular «Reduktion der Selbständigerwerbenden-Beiträge beantragen» ausfüllen

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