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IV-Einwand zum Vorbescheid: Hinweise

IV-Vorbescheid: Einwand einreichen: Hinweise

IV-Vorbescheid: Einwand einreichen

Vorbescheid zu IV-Antrag erhalten und nicht einverstanden? Mit diesem Formular reichen IV-Kundinnen und –Kunden einen Einwand bei der IV-Stelle Zürich ein.

Hinweise

Einwand innerhalb von 30 Tagen einreichen

Mit dem Vorbescheid informieren wir über einen vorgesehenen Entscheid. Prüfen Sie diesen genau. Wenn Sie mit dem Vorbescheid nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Einwand einzureichen. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit. 

Wie reichen Sie einen Einwand ein?

Den Einwand laden Sie im Formular als PDF hoch. Der Einwand sollte folgende Angaben enthalten: 

  • Antrag: Notieren Sie in Stichworten, welche Änderung Sie im Vergleich zum Vorbescheid beantragen.
  • Begründung: Bitte begründen Sie, weshalb Sie die Änderung beantragen und mit dem Vorbescheid nicht einverstanden sind. 
  • Falls vorhanden: Schicken Sie uns Unterlagen, die Ihren Einwand belegen. Sie können ergänzende Unter­lagen auch später mit diesem Formular nach­reichen. Aber auch hier gilt die Frist von 30 Tagen ab Datum des Vorbescheids. Bitte erwähnen Sie im Antrag, dass Sie Belege nachreichen werden. 

Information zur Bearbeitung 

Wir prüfen Ihren Einwand so rasch wie möglich. Sobald unsere Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie unseren Entscheid per Post. 

 

Formular «IV-Vorbescheid: Einwand einreichen» ausfüllen

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