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Corona-Entschädigung: Anmeldefrist läuft bald ab
Corona-Entschädigung: Anmeldefrist läuft bald ab
Für die meisten Entschädigungen sind rückwirkende Anmeldungen nur noch bis zum 31. Mai 2022 möglich. Wer zum Beispiel noch Geld für Quarantäne-Tage zugut hat, sollte sich mit der Anmeldung beeilen.
23. Mai 2022
Mitte Februar 2022 hob der Bundesrat fast alle Corona-Massnahmen auf. Zugleich verkürzte er die Anmeldefrist für die Entschädigungen. Am 31. Mai 2022 läuft sie für die meisten Entschädigungen ab. Nach diesem Datum kann keine Entschädigung mehr beantragt werden für Erwerbsausfall wegen:
- Quarantäne
- Ausfall der Fremdbetreuung für Kinder
- Veranstaltungsverbot
- Betriebsschliessung
- Erhebliche Umsatzeinbusse
Längere Anmeldefristen gelten bei Erwerbsausfall wegen:
- Zugehörigkeit zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen (bis 30. Juni 2022)
- Erhebliche Umsatzeinbusse im Veranstaltungsbereich (bis 30. September 2022)