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Corona-Entschädigung: Anmeldefrist läuft bald ab

Corona-Entschädigung: Anmeldefrist läuft bald ab

Für die meisten Entschädigungen sind rück­wirkende Anmeldungen nur noch bis zum 31. Mai 2022 möglich. Wer zum Beispiel noch Geld für Quarantäne-Tage zugut hat, sollte sich mit der Anmeldung beeilen.

23. Mai 2022

Frau mit Maske liest ein Buch
Quarantäne war bis zum 16. Februar 2022 Pflicht. Wer die Corona-Entschädigung für den Erwerbsausfall noch nicht angemeldet hat, kann dies noch bis Ende Mai 2022 nachholen.

Mitte Februar 2022 hob der Bundesrat fast alle Corona-Massnahmen auf. Zugleich verkürzte er die Anmelde­frist für die Entschädigungen. Am 31. Mai 2022 läuft sie für die meisten Entschädigungen ab. Nach diesem Datum kann keine Entschädigung mehr beantragt werden für Erwerbs­ausfall wegen:

  • Quarantäne
  • Ausfall der Fremdbetreuung für Kinder
  • Veranstaltungsverbot
  • Betriebsschliessung
  • Erhebliche Umsatzeinbusse

Längere Anmeldefristen gelten bei Erwerbsausfall wegen:

  • Zugehörigkeit zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen (bis 30. Juni 2022)
  • Erhebliche Umsatzeinbusse im Veranstaltungsbereich (bis 30. September 2022)  
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