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Neu: Corona-Entschädigung für besonders gefährdete Personen

Neu: Corona-Entschädigung für besonders gefährdete Personen

Gesundheitlich besonders gefährdete Personen, die ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen können, haben bei Erwerbs­ausfall neu Anspruch auf Corona-Entschädigung.

21. Januar 2021, SVA Zürich

Besonders gefährdete Personen haben neu ein Recht auf Homeoffice oder Schutz am Arbeits­platz. Ist weder Homeoffice noch Schutz möglich, muss die Arbeit­geberin oder der Arbeit­geber die Betroffenen bei vollem Lohn von der Arbeits­pflicht befreien. In diesen Fällen besteht Anspruch auf Corona-Entschädigung – auch für betroffene Selbständig­erwerbende.

Als besonders gefährdet gelten Schwangere sowie Personen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind und eine der folgenden haben:

  • Bluthochdruck
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Diabetes
  • Erkrankungen oder Therapien, die das Immun­system schwächen
  • Krebs
  • Adipositas

Anspruch auf Entschädigung besteht frühestens ab dem 18. Januar 2021 und so lange die Erwerbs­tätigkeit nicht wieder­aufgenommen werden kann, längstens bis zum .

Wie hoch ist die Entschädigung?

Für Angestellte beträgt die Entschädigung 80 Prozent des bisherigen durch­schnittlichen AHV-pflichtigen Brutto­einkommens, höchstens CHF 196.00 pro Tag. Wird der Lohn weiterhin ausbezahlt, geht die Entschädigung an die Arbeit­geberin oder den Arbeit­geber.

Für Selbständig­erwerbende beträgt die Entschädigung 80 Prozent des durch­schnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor Beginn des Anspruchs, höchstens CHF 196.00 pro Tag.

Die Entschädigung wird von der Ausgleichs­kasse monatlich nachschüssig (nachträglich) ausbezahlt.

Corona-Entschädigung kurz erklärt

Wo anmelden?

Zuständig ist die Ausgleichs­kasse, bei der die AHV-Beiträge abgerechnet werden.

Direkt zu den Anmeldeformularen für Mitglieder der Ausgleichskasse der SVA Zürich:

Kontakt für Fragen zur Corona-Entschädigung

Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der die AHV-Beiträge abgerechnet werden. Kundinnen und Kunden unserer Ausgleichs­kasse steht folgende Direkt­wahl zur Verfügung: 044 448 81 91

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