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Neu: Corona-Entschädigung für besonders gefährdete Personen
Neu: Corona-Entschädigung für besonders gefährdete Personen
Gesundheitlich besonders gefährdete Personen, die ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen können, haben bei Erwerbsausfall neu Anspruch auf Corona-Entschädigung.
21. Januar 2021, SVA Zürich
Besonders gefährdete Personen haben neu ein Recht auf Homeoffice oder Schutz am Arbeitsplatz. Ist weder Homeoffice noch Schutz möglich, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Betroffenen bei vollem Lohn von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht Anspruch auf Corona-Entschädigung – auch für betroffene Selbständigerwerbende.
Als besonders gefährdet gelten Schwangere sowie Personen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind und eine der folgenden haben:
- Bluthochdruck
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen oder Therapien, die das Immunsystem schwächen
- Krebs
- Adipositas
Anspruch auf Entschädigung besteht frühestens ab dem 18. Januar 2021 und so lange die Erwerbstätigkeit nicht wiederaufgenommen werden kann, längstens bis zum .
Wie hoch ist die Entschädigung?
Für Angestellte beträgt die Entschädigung 80 Prozent des bisherigen durchschnittlichen AHV-pflichtigen Bruttoeinkommens, höchstens CHF 196.00 pro Tag. Wird der Lohn weiterhin ausbezahlt, geht die Entschädigung an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.
Für Selbständigerwerbende beträgt die Entschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor Beginn des Anspruchs, höchstens CHF 196.00 pro Tag.
Die Entschädigung wird von der Ausgleichskasse monatlich nachschüssig (nachträglich) ausbezahlt.
Corona-Entschädigung kurz erklärt
Wo anmelden?
Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der die AHV-Beiträge abgerechnet werden.
Direkt zu den Anmeldeformularen für Mitglieder der Ausgleichskasse der SVA Zürich:
- Formular für Selbständigerwerbende
- Formular für Arbeitgebende (bei Lohnfortzahlung)
- Formular für Angestellte
Kontakt für Fragen zur Corona-Entschädigung
Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der die AHV-Beiträge abgerechnet werden. Kundinnen und Kunden unserer Ausgleichskasse steht folgende Direktwahl zur Verfügung: 044 448 81 91