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Verwaltungskostenrechnung und Bilanz

Verwaltungskostenrechnung der SVA Zürich

Ertrag (in CHF) 2022
2023
Verwaltungskostenbeiträge 26'079’404
25'966'932
Dienstleistungserträge (IV-Stelle, übertragene Auf­gaben) 106'701'215
114'379'332
Vergütungen und Rückerstattungen 14'931'646
14'311'784
Übrige Entschädigungen 6'782'807
8'573'771
Ertrag aus Wertschriften und Liegenschaften 10'070'183
13'974'078
Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen 22'300'000
6'000'000
Aufwand (in CHF) 2022 2023
Personalaufwand 107'262'935
117'879'680
Sachaufwand 17'173'540
18'138'117
Liegenschaftsaufwand 9'263'029
10'095'529
Dienstleistungen Dritter 31'729'740
30'689'047
Wertschriften- und Kapitalaufwand 413'034
199'191
Abschreibungen 13'714'406
9'568'632
Buchverluste auf Wertschriften 12'126'868
0
Rückerstattung Verwaltungskosten an Beitragskunden   
1'664
0

Bilanz

Aktiven (in CHF) 2022 2023
Bankguthaben und Wertschriften 
106'224'622
98'142'128
Debitoren 26'955'544 32'315'464
Liegenschaften und Mobiliar 38'038'002
36'720'002
Passiven (in CHF) 2022 2023
Kurzfristige Verbindlichkeiten 17'293'962
22'617'688
Rückstellungen und Wertberichtigungen                        
73'377'772
67'377'772
Reserven 80'546'434
77'182'134

Rechnungs­legung

Die Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätze richten sich nach den Weisungen über Buch­führung und Geldverkehr der Ausgleichs­kassen (WBG) des Bundes­amtes für Sozial­versicherungen BSV. Es gilt die Einhaltung des Brutto­prinzips.

Bewertungen

Die Vermögens­werte der SVA Zürich werden wie folgt bilanziert:
Bank­guthaben: Zu Nominal­werten. Es gibt nur Guthaben in CHF. Wert­schriften: Aktien zum Marktwert, Obligationen zum Nominal­wert. Debitoren: Zum Nominalwert. Die Schaden­ersatz­forderungen sind wert­berichtigt. Mobiliar: Keine Aktivierung. Der Bestand wird in der Bilanz zu CHF 1 geführt. Liegen­schaften: Anschaffungs­kosten abzüglich lineare Abschreibungen über 50 Jahre. Beteiligungen: Werden in der Bilanz zu CHF 1 geführt. Rück­stellungen: Werden nach dem Imparitäts­prinzip gebildet.

Bank­guthaben und Wert­schriften

Die Gut­haben sind auf ver­schiedene Banken verteilt und stellen die betrieb­lich notwendige Liquidität sowie die Finanzierung künftiger Investitionen sicher.

Beteiligungen

Die effiziente und effek­tive Aufgaben­erfüllung wie auch die Risiko­minimierung sind Gründe, dass die SVA Zürich Beteiligungen eingeht. Beispielhaft dafür ist die Infor­matik. Mit der Beteili­gung an IT-Pools können Kosten und Risiko für die SVA Zürich re­duziert werden. Die SVA Zürich ist Gesellschafterin der IGS GmbH in St. Gallen und sie ist Mitglied des Vereins Gilai in Vevey.

Die SVA Zürich führt Arbeit­geberkontrollen bei Beitrags­kunden der kantonalen Aus­gleichs­kasse durch. Für die Um­setzung dieses Auftrags arbeitet die SVA Zürich mit der Revisions­gesell­schaft der Ausgleichs­kassen in Zürich zusammen. Die SVA Zürich hält einen Anteil­schein am Unter­nehmen.

Liegen­schaften und Mobiliar

Die SVA Zürich ist im Besitz dreier Liegen­schaften, die sie mehr­heitlich selber nutzt. Die rest­liche Fläche wird extern vermietet. Im Ertrag ist die verbuchte Eigen­miete ent­halten. Anschaf­fungen von Mobiliar werden nicht aktiviert, sondern direkt als Anschaf­fungen dem Sach­aufwand belastet.

Rückstellungen und Wert­berichtigungen

Die Rückstellungen sind zweck­bestimmt für künftige Substitutionen und Investitionen in IT sowie Liegen­schafts­unterhalt. Dieser Position sind auch Legate zu­geordnet. Für mögliche Ver­luste auf Wert­schriften besteht eine Wert­berichtigung.

Reserven

Die Haftung für Ver­bindlich­keiten und Verwaltungs­kosten­defizite der SVA Zürich durch den Kanton ist aus­geschlossen. Die SVA Zürich hat deshalb der Unternehmens­grösse angemessen Reserven zu bilden, um mögliche Ertrags­ausfälle, Aus­gaben- und Investitions­schwankungen aufzufangen.

Bericht der Revisions­stelle

Die Revisions­stelle BDO AG, Bern, hat die auf den 31. Dezember 2023 abgeschlossenen Jahres­rechnungen der SVA Zürich sowie den Bericht über die Vergütungen an die Leitungs­organe summarisch geprüft und festgestellt, dass Buchführung und Jahres­rechnungen dem Gesetz und den erlassenen Vorschriften entsprechen.

Bern, 12. März 2024

BDO AG

Matthias Hildebrandt
Zugelassener Revisionsexperte 

Sandra Leumann
Zugelassene Revisionsexpertin
Leitende Revisorin