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Corporate Governance

Geschäftszweck

Geschäftszweck der SVA Zürich sind die Tätig­keiten der kantonalen Ausgleichs­kasse und der kantonalen IV-Stelle nach Bundes­recht sowie weitere durch den Bund oder den Kanton übertragene Aufgaben. Die SVA Zürich ist das Kompetenz­zentrum für Sozial­versicherungen im Kanton Zürich und vereint neun Produkte unter einem Dach: AHV, IV, Ergänzungs­leistungen, Erwerbs­ersatz für Dienst­leistende, Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungs­entschädigung, Familien­zulagen und Prämien­verbilligungen. Dazu kommen weitere Aufgaben für Bund, Kanton und Gemeinden wie Kranken­versicherungs­pflicht, Berufs­bildungs­fonds, Differenz­zulagen zu Familien­zulagen in der Land­wirtschaft, UVG-Anschluss­prüfung, BVG-Anschluss­prüfung, Verlust­scheine KVG, Überbrückungs­leistungen. Der Kanton kann Aufgaben übertragen im Bereich der Sozial­versicherungen, der beruflichen oder sozialen Vorsorge sowie der beruflichen Aus- oder Weiter­bildung. Diese dürfen nicht gewinn­orientiert sein.

Rechtsform der SVA Zürich

Die SVA Zürich ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Zürich. Sie existiert kraft des kantonalen Einführungs­gesetzes zum AHVG und IVG vom 20. Februar 1994. Sie ist eine unabhängige Institution mit eigenen Organen und übt öffentliche Aufgaben im weiteren Bereich der Sozial­versicherungen aus.

Rechtsform der kantonalen Familienausgleichskasse

Die kantonale Familien­ausgleichs­kasse hat den Status einer kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechts­persönlichkeit. Deren Führung ist der SVA Zürich übertragen. Entsprechend handeln die zuständigen Organe der SVA Zürich bei der Erfüllung der Aufgaben als Organe und unter dem Namen der kantonalen Familien­ausgleichs­kasse.

Aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten im Versicherungsbereich

Hinsichtlich der gesetzmässigen Durch­führung der Versicherungs­produkte des Bundes untersteht die SVA Zürich im Rahmen der Gesetze und Weisungen der fachlichen Aufsicht des Bundes. Für die übertragenen Aufgaben des Kantons untersteht sie der fachlichen Aufsicht der zuständigen kantonalen Stelle. Für die Durch­führung einer übertragenen Aufgabe benötigt die SVA Zürich die Zustimmung des Bundes.

Kapitalstruktur

Die SVA Zürich verwaltet mit Ausnahme der Familien­ausgleichs­kasse keine Versicherungs­gelder. Die eingenommenen Versicherungs­beiträge bzw. die vom jeweiligen Auftrag­geber zur Verfügung gestellten Leistungs­gelder werden von ihr «treuhänderisch» verwaltet. Die Beitrags­sätze und die Leistungs­höhe sind gesetzlich vorgegeben.

Das Vermögen der SVA Zürich setzt sich aus Liegen­schaften, Geld- und Wertschriften­anlagen zusammen. Die Mehrheit der Liegenschaften wird als Büro­räumlichkeiten selbst genutzt und ist daher dem Verwaltungs­vermögen zuzurechnen. Nicht selbst genutzte Liegenschafts­teile werden extern vermietet und dienen als Arbeitsplatz­reserve. Diese Teile gehören wie die weiteren Geld- und Wert­schriftenanlagen zum Finanz­vermögen.

Informationspolitik

Die SVA Zürich kommuniziert aktiv und transparent mit allen ihren Anspruchs­gruppen sowie Kundinnen und Kunden. Die Kommunikation der SVA Zürich verfolgt das Ziel, die komplexe Materie des Sozial­versicherungs­wesens zugänglich und verständlich zu machen.

Die SVA Zürich ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen und kennt drei Organe: Aufsichtsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das oberste Organ der SVA Zürich (§4 EG AHVG/IVG). Er besteht aus sieben Mitgliedern, wovon fünf durch den Kantonsrat und zwei durch den Regierungsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die Kompetenzen des Aufsichtsrats sind gesetzlich festgelegt und werden im Geschäftsreglement der SVA Zürich konkretisiert. Er ist zuständig für die Organisation und Unternehmens­führung der SVA Zürich. Der Aufsichtsrat verabschiedet die Unternehmens­strategie und die strategischen Ziele der SVA Zürich. Er wählt jährlich die Revisionsstelle. Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats ist durch Ausstands­regeln gewährleistet; Aufsichtsrats­mitglieder treten für Geschäfte in den Ausstand, wenn persönliche Interessen betroffen sind oder auch nur der Anschein einer Interessen­kollision vorliegen könnte. Der Aufsichtsrat wird viertel­jährlich an Aufsichtsrats­sitzungen über den Geschäfts­gang der SVA Zürich durch den Direktor informiert. Die Gesamt­entschädigung für den Aufsichtsrat betrug im Jahr 2023 CHF 173'525. Die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte haben keine geschäftlichen Beziehungen zur SVA Zürich.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung der SVA Zürich besteht aus dem Direktor und den vier Bereichs­leitungen von Ausgleichskasse, IV-Stelle, Operations und Human Resources. Die Geschäfts­leitung trägt die umfassende Verantwortung für die operative Geschäfts­führung und für strategische Aufgaben, welche nicht dem Aufsichtsrat übertragen sind. Die Geschäfts­leitung ist dafür besorgt, dass die allgemein gültigen Regeln einer nachhaltigen Unternehmens­führung (Corporate Governance) eingehalten und in der SVA Zürich gelebt werden. Die Geschäfts­leitung nimmt ihre Führungs- und Management­aufgabe wahr mit einem umfassenden internen Kontroll­system (IKS). Die Gesamt­entschädigung für die Geschäftsleitung betrug im Jahr 2023 CHF 1'381'927. Die Geschäfts­leitung und Mitarbeitende mit Aussen­kontakten im Kontrakt­bereich unterzeichnen einen Verhaltens­kodex, welcher die Verpflichtung enthält, mögliche Interessen­konflikte offenzulegen bzw. in Ausstand zu treten. Ausserdem wird im Verhaltens­kodex die Annahme von Geschenken geregelt.

Interessenbindungen 

Die SVA Zürich unterstützt die Gremienarbeit von Geschäfts­leitungs­mitgliedern, wenn diese im Auftrag der SVA Zürich erfolgt. Darüber hinaus sind persönliche Engagements erlaubt, wenn sie die Reputation der SVA Zürich in keiner Weise gefährden.

Marc Gysin, Direktor SVA Zürich: Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen (Vize-Präsident); Informatik­gesellschaft für Sozial­versicherungen (Mitglied Aufsichtsrat); Verein Gilai IT-Management für die IV (Mitglied Vorstand); Tripartite Kommission Kanton Zürich (Mitglied) 
Verena Preisig, Bereichsleiterin Ausgleichskasse: Handelsgericht Kanton Zürich (Handelsrichterin)
Martin Schilt, Bereichsleiter IV-Stelle: IV-Stellen-Konferenz (Präsident)

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle wird jährlich vom Aufsichtsrat gewählt. Die Revisions­stelle muss bestimmte regulatorische Voraussetzungen erfüllen und vom BSV zugelassen sein. Aktuell ist das Mandat der BDO AG übertragen. Die Revision umfasst sowohl die Geschäfts­führung als auch die Buchhaltung. Entsprechend finden eine Hauptrevision und eine Abschluss­revision statt. Erstere umfasst die Geschäfts­prüfung inklusive Überprüfung der Prozesse und der materiellen Rechts­anwendung, letztere die Buchhaltung, den Abrechnungs­verkehr und die Jahres­abschlüsse. Die Prüfungs­gebiete und Prüfungs­handlungen sowie die Art der Bericht­erstattung sind durch das BSV klar vorgegeben. Das BSV kann zudem besondere Prüfungen oder Prüffragen anordnen. Die Revisions­stelle ist auch für die Prüfung der übertragenen Aufgaben zuständig. Der Kanton muss in seinem Gesuch bestätigen, dass die Revision durch die gleiche Revisions­stelle durchgeführt wird wie diejenige der Ausgleichs­kasse. Der Aufsichtsrat der SVA Zürich hat das Mandat ab 1. Januar 2023 der BDO AG übertragen.