Das Jahr 2023 stand im Zeichen der bevorstehenden Einführung der AHV-Reform 21, der Umsetzung der Prämienverbilligung und der Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule. Im Zentrum standen die Weiterentwicklung und die Stärkung der Corporate Governance der SVA Zürich.
Viele Kantone mussten im Hinblick auf die Einführung der Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule ihre kantonalen Einführungsgesetze anpassen. Nicht so der Kanton Zürich. Das zeigt, mit welchem Weitblick die politisch Verantwortlichen handelten, als man sich für die Schaffung der SVA Zürich entschied. Das war Anfang der 1990er-Jahre. Das «New Public Management», das für die Modernisierung von Staat und Verwaltung stand, fasste Fuss. Die damit verbundene Erwartung war: weniger Verwaltung, eine ziel- und ergebnisorientierte Steuerung, mehr Transparenz und mehr Service Public. Das wollte der Kanton Zürich auch für die Durchführung der Sozialversicherungen. Das Ja des Zürcher Stimmvolks im Jahr 1994 war der Auftrag, die Synergien in der Durchführung zu nutzen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und für die Kundinnen und Kunden im Kanton Zürich eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur ersten Säule zu schaffen.
«Digitalisierung der Prozesse ist genauso wichtig wie der Ausbau der persönlichen Beratung.»
Verantwortung übernehmen bedeutet für die SVA Zürich, unsere Fachexpertise als grösste Durchführungsstelle im Bereich der ersten Säule auf nationaler Ebene zur Verfügung zu stellen. Das macht Marc Gysin, Direktor der SVA Zürich, als Vize-Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen. Und seit Anfang 2023 präsidiert Martin Schilt, Leiter der IV-Stelle des Kantons Zürich, den Verband der IV-Stellenkonferenz. Die SVA Zürich beteiligt sich am Dialog für die nachhaltige Entwicklung der Sozialversicherungen und engagiert sich für eine schlanke, kostengünstige und kundenorientierte Durchführung.
Dass der Bund bei der Modernisierung der Aufsicht in der ersten Säule sein Augenmerk auf die Risikoorientierung und auf die Informationssicherheit legt, ist richtig und im Interesse der Durchführung, denn die Komplexität von Betrieb, Weiterentwicklung und Erneuerung unserer Informationssysteme nimmt stetig zu. Gründe dafür sind die Technologieentwicklung, die zunehmende Fülle an Daten, die effizient bewirtschaftet werden müssen, und natürlich die Dynamik der gesetzlichen Änderungen, die immer auch Anpassungen der IT-Systeme bedingen. Erwähnt werden müssen auch die zunehmenden Cyber- und Phishingangriffe.
Unternehmen im Dienst der Öffentlichkeit – so wie die SVA Zürich – sind in besonderem Masse gefordert. Unsere Vision ist es, Sozialversicherungen für alle verständlich und leicht zugänglich zu machen. Die Strategie der SVA Zürich hat vier Handlungsfelder. Sie zeigen, wo wir uns engagieren, damit wir diesem übergeordneten Ziel näherkommen. Die Strategie zeigt auch, dass für die SVA Zürich die Digitalisierung der Prozesse genauso wichtig ist wie der Ausbau der persönlichen Beratung. Guter Kundenservice braucht beides: digitale Services und persönliche Beratungsangebote.
Anteilsmässig besonders viele Fragen gab es im Jahr 2023 zur Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Das überraschte nicht, da die SVA Zürich im Jahr 2023 erstmals eine grosse Anzahl definitiver Entscheide verschickte und zu viel bezogene Prämienverbilligungsleistungen zurückfordern musste. Überraschung und Ärger bei den Betroffenen waren gross. Gedanklich hatte man das Jahr 2021 längst abgehakt. Kundinnen und Kunden vermuteten logistische Probleme bei der SVA Zürich. Aber dem war nicht so. Mit der Produktion der definitiven Entscheide für das Jahr 2021 hatte die SVA Zürich den neuen Prämienverbilligungsprozess zum ersten Mal ganz abgeschlossen. Produkt und Prozessablauf sind nach wie vor erklärungsintensiv, aber die Entwicklung der Zahlen zeigt, dass sich das neue System langsam etabliert (siehe Bericht Durchführung Krankenversicherungsaufgaben). Die Einführung der neuen Prämienverbilligung im Jahr 2021 war ein fundamentaler Change. Es braucht mehrere Jahre, um das neue Prinzip von Eigenverantwortung und Eigeninitiative zu verankern.